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Netzzugang erzwungen
(12. Juli 2007) Das Landgericht Hamburg hat die HEW durch eine einstweilige Verfügung zur Stromdurchleitung für Kunden der Hansestrom verpflichtet.
Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit über die Höhe der Durchleitungsgebühren. Hansestrom hatte die Durchleitungskosten gekürzt und die HEW hatte daraufhin die Durchleitung verweigert. Vorher schrieb HEW nach Angaben des Branchenblatts TAM die Hansestrom-Kunden an und kündigte die Stromabschaltung an, verbunden mit der Aufforderung, sich einen neuen Versorger zu suchen, wobei sich die HEW auch selbst anbot.


