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Aus für Schufa-Klausel
(11. April 2006) Die Verbraucherzentrale Bayern, München, mahnte erfolgreich eine Klausel bei der Regensburger E.ON Bayern AG ab. Bei den Tarifen "E.ON BasisPower" und "E.ON AquaPower" sollte sich der Kunde einverstanden erklären, dass seine Daten, insbesondere bei Zahlungsverzug, an die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung", kurz Schufa, übermittelt werden. Diese Klausel verstoße in diesem Fall klar gegen das Bundesdatenschutzgesetz, so die Verbraucherzentrale dazu.
E.ON Bayern gab eine Unterlassungserklärung ab und wird derartige Klauseln nicht mehr verwenden. Zu Jahresbeginn hatte die Verbraucherzentrale in einem ähnlichen Fall die Stadtwerke Rosenheim abgemahnt.


