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Standards bei Preisinfos
(12. Dezember 2011) Strom- und Gasversorger müssen bei der Ankündigung von Preiserhöhungen bestimmte Mindeststandards einhalten, so das OLG Hamm. Verträge, die nicht genau festlegten, wie ein Kunde informiert wird, seien unwirksam.
Außerdem müssten die Versorger eine Preiserhöhung sechs Wochen im Voraus ankündigen. Anfang 2011 hatte das Landgericht Dortmund entschieden, dass Preisänderungen nicht per E-Mail, sondern per Brief mitgeteilt werden müssen.



