Stromkennzeichnung als Denkzettel für den Anbieterwechsel
(15. Dezember 2005) Ab heute muss jede Stromrechnung auch über die Stromherkunft informieren. Damit wird der Strommix des Stromlieferanten und nicht des Netzbetreibers gekennzeichnet.
Verbrauchern ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromlieferant oft nicht klar, weil in den allermeisten Fällen der Netzbetreiber auch den Strom liefert.
Wem der Strom des örtlichen Stromanbieters zu teuer ist, der kann einfach zu einem anderen Stromanbieter wechseln. Der Strom wird dann zum Beispiel von den Stadtwerken Schönau oder von Yello in Rechnung gestellt. Über deren Strombezug wird künftig auf der Rechnung informiert. Auch nach dem Wechsel hängt man nach wie vor im selben örtlichen Stromnetz. Vom örtlichen Netzbetreiber wird wie vor dem Wechsel Strom bezogen. Über die Herkunft dieses Stroms erhält man keine Informationen, wenn man nicht mehr vom örtlichen Stromanbieter versorgt wird.
Für Verbraucher sollte die Information über den Strommix ein Denkzettel sein, dass ein Wechsel zu einem anderen günstigeren oder freundlicheren Stromanbieter einfach möglich ist. Weitere Informationen dazu.
Für Verbraucher ohne Internetzugang sucht der Bund der Energieverbraucher für zehn Euro den günstigsten Stromanbieter.
Allerdings rät der Bund der Energieverbraucher vom Wechsel zu Billiganbietern mit Vorauskasse wie zB Flexstrom ab. In der Vergangenheit waren viele derartige Anbieter wie zB Zeus, Ares, Tic in Insolvenz gegangen und die Kunden mussten danach den Strom ein zweites Mal bezahlen.