Strom aus Wasserkraft?
Das OLG München hat im Juli 2001 dem Stromversorger e.on verboten, zu behaupten, Strom aus 100% Wasserkraft liefern zu können
Strom aus Wasserkraft?
(15. Oktober 2003) Das OLG München hat im Juli 2001 dem Stromversorger e.on verboten, zu behaupten, Strom aus 100% Wasserkraft liefern zu können (Az: 29 U 1534/01).
Der Kunde werde aus dem Netz mit dem üblichen Strommix beliefert, der aus vorwiegend konventioneller Erzeugung stamme. Damit sei die Werbung irreführend.
Das Landgericht Hamburg hatte im Januar 2001 anders entschieden: Die Werbung mit der Lieferung "sauberen Stroms" sei nicht irreführend, weil selbst der durchschnittlich informierte Kunde wisse, dass elektrische Energie nicht direkt vom Erzeuger zum Kunden geliefert werde (28.01.2001 - Az: 406 O 192/99).