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Stromkennzeichnung täuscht
Die gewinnbringende Verwechslung von wirtschaftlichen und physikalischen Gesetzen. Die Stromkennzeichnung sollte als manipulierbares und daher untaugliches Konstrukt in der Mottenkiste verschwinden.
(22. September 2002) Die Kennzeichnung der Stromherkunft wird von progressiven Umweltverbänden und Politikern als wichtiger Fortschritt, geradezu als ein Erfordernis eines ökologisch gestalteten liberalisierten Strommarkts dargestellt. Diese Sicht hält einer kritischen Betrachtung nicht stand. Denn die Herkunft des Stroms, der aus der Steckdose kommt, hat nichts damit zu tun, mit welchem Stromhändler der Verbraucher einen Vertrag abgeschlossen hat und wo dieser Händler seinen Strom einkauft. Die Stromkennzeichnung ist deshalb zur Kennzeichnung des Stromhändlers tauglich, nicht jedoch als Kennzeichnung des bezogenen Stroms.
Strom oder Keks?
Bei einer Schachtel Kekse sagt die Inhaltsbezeichnung etwas darüber aus, was man in den Händen hält und ggf. später in den Mund steckt. Beim Strom gibt es diese Beziehung aber nicht: Was aus der Steckdose kommt, hat überhaupt nichts mit den Bezugsverträgen eines Händlers zu tun. Deshalb ist die Deklaration der Stromherkunft eine bewusste oder fahrlässige Täuschung der Verbraucher. Was aus der Steckdose kommt, wird von physikalischen Gesetzen bestimmt. Was der Händler als seine Stromherkunft bezeichnet, wird von Kaufverträgen bestimmt.
e.on läßt mixen
Der große Stromkonzern e.on, dessen Stromerzeugungskapzität zu drei Vierteln aus Atom- oder Kohlekraftwerken besteht, lässt seine Kunden wählen, woher ihr Strom kommen soll. Wenn z.B. zehn Prozent der Kunden Strom haben wollen, der zu 60% aus Wasserkraft und zu 3% aus Wind und zu 1% aus Sonne besteht, dann ist das für den Stromriesen kein Problem. Er muss diese Mengen an Strom aus Wasser, Wind und Sonne ohnehin einkaufen, erzwungen durch das Erneuerbare Energien Gesetz. Er kann dem Kunden also bestätigen, dass er ihnen diesen Strom liefert, auf dem Papier natürlich nur, denn physikalisch bekommen diese Kunden denselben Strommix wie alle anderen Kunden auch. Dadurch werden Verbraucher getäuscht.
Gericht untersagt Täuschung
Das Landgericht München hat die Werbung mit der Stromherkunft als irreführend untersagt (vgl. oben). Es ist zu hoffen, dass auch andere Gerichte und Verbraucherschützer diesem Verdummungsspiel bald ein Ende setzen.
Töchter machen alles möglich
Ein Gedankenexperiment zeigt, dass die Stromkennzeichnung untauglich ist: Der Stromriese gründet eine kleine Tochterfirma und verkauft dieser Tochter seinen ganzen Wasserkraft- und Sonnenstrom. Die Tochter kann mit Recht behaupten, dass sie nur sauberen Strom einkauft. Sie kann also diesen Strom mit allen Ökostromlabeln und Herkunftsbezeichnungen versehen und an gutgläubige Verbraucher verkaufen. Die Verbraucher bekommen aber nach wie vor denselben Strom wie vorher, denselben Strom wie der Nachbar auch - Herkunftsbezeichnung hin, Ökolabel her.
Wo bleibt der Aufpreis?
Damit verliert das Bemühen um eine möglichst umweltfreundliche Stromerzeugung nicht an Bedeutung. Ökostrom kann jedoch nicht auf der Grundlage der fiktiven Stromherkunft bewertet werden. Ausschlaggebend ist vielmehr die Verwendung des freiwillig entrichteten Aufpreises auf den Basisstrompreis: Werden mit diesem Geld neue regenerative Erzeugungskapazitäten errichtet? In den USA kommt eine Studie auf neue errichtete Grünstromkraftwerke mit einer Leistung von 240 MW (www.eren.doe.gov). Ein Viertel Prozent der Stromverbraucher in Europa und auch in Deutschland beziehen grünen Strom. Jedoch nur zwei Prozent des regenerativ erzeugten Strom in Deutschland wird als Grüner Strom verkauft. Selbst bei einer Steigerung der Grünstromnachfrage um das Fünfzigfache könnte dieser Bedarf abgedeckt werden, ohne ein einziges neues Grünstromkraftwerk zu bauen.


