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Netzentgelte: Zwei Milliarden zuviel
(06. September 2009) Weil Netzbetreiber bis zur Entscheidung der Regulierungsbehörden im Jahr 2007 zu hohe Netzentgelte gefordert haben, müssen diese Mehrerlöse in Höhe von rund zwei Milliarden Euro an die Verbraucher zurückerstattet werden.

Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil 2008 entschieden (Urteil vom 14. August 2008, Az KVR 39/07). Eine Rückabwicklung der betroffenen Vertragsbeziehungen kommt aber nicht in Betracht. Die Mehrerlöse müssen laut Urteil vielmehr in der nächsten Kalkulationsperiode, also zwischen 2010 und 2012, einschließlich der Zinsen entgeltmindernd berücksichtigt werden. Verbraucherschützer fordern, dass die Energieanbieter die dadurch geringeren Netzentgelte an die Verbraucher weitergeben.


