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Kartellamt leitet Verfahren um Wärmestrom ein
(21. November 2003) - Das Bundeskartellamt hat wegen
unangemessener Bedingungen beim Netzzugang für Dritte gegen
zwei RWE- und ein EnBW-Tochterunternehmen Missbrauchsverfahren
eingeleitet. Betroffen sind die RWE-Regionaltöchter RWE
Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH und die RWE Westfalen-Weser-Ems
Verteilnetz GmbH sowie die EnBW Regional AG. Auslöser für
das den Wärmestrom betreffende Verfahren war eine Beschwerde
des Stromhändlers BMR-Service GmbH.
Kartellamtspräsident Ulf Böge stellte fest, dass auch
fünf Jahre nach der Strommarktliberalisierung Verbraucher, die
ihren Heizbedarf mit Nachtspeicherheizungen decken, faktisch keine
Möglichkeit hätten den Anbieter zu wechseln. Die
Netznutzungsbedingungen und Lastprofile, nach denen konkurrierende
Anbieter Wärmestrom einspeisen könnten, seien
unpraktikabel und diskriminierten neue Anbieter. Die Behörde
forderte die Netzbetreiber auf, einfachere Verfahren zu
entwickeln.


