Inhalt
Verbraucher: Strompreiserhöhungen unmoralisch
(31. Juli 2007) - Als einen Tiefpunkt der Ethik hat der Bund der Energieverbraucher die neuesten Strompreiserhöhungen kritisiert. "Die Monopolisten schwimmen im Geld und plündern die Verbraucher jetzt noch stärker aus, indem sie ihre marktbeherrschende Stellung mißbrauchen", kritisiert Verbandschef Dr. Aribert Peters.
Der Verein rät allen Verbrauchern dazu, entweder den Anbieter zu wechseln oder die Preiserhöhung nicht zu bezahlen. Während die Aktionäre zufrieden die gestiegenen Dividenden einstreichen, verdummt man die Öffentlichkeit mit dem Märchen von den gestiegenen Kosten.
Der Verbraucherverein bewertet die Strompreiserhöhungen als klaren Gesetzesbruch. Die Strompreise seien bereits vor der Erhöhung um etwa 5 Cent/kWh überhöht gewesen. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen der Billigkeit entsprechenden Preisgestaltung seien die Erhöhungen ebenso wenig vereinbar, wie mit der vom Energiewirtschaftsgesetz in § 1 vorgeschriebenen preisgünstigen und verbraucherfreundlichen Stromversorgung. Zudem seien derart überhöhte Preise nur für marktbeherrschende Unternehmen durchsetzbar und stellten deshalb einen klaren Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar, die vom Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen § 19 untersagt sei.
Die Preiserhöhungen mißbrauchen eine Gesetzeslücke. Die vorige Bundesregierung, deren Kanzler und Minister der Versorgungswirtschaft nahe standen, hatte die Pflicht zur Strompreisgenehmigung mit Wirkung ab 1. Juli 2007 abgeschafft. Man hoffte auf einen funktionierenden Wettbewerb und sah einen Widerspruch zwischen wettbewerblich gebildeten behördlich genehmigten Preisen.
Der Bund der Energieverbraucher kritisiert den jetzt eintretenden Zustand, in dem die Strompreise weder durch eine Behörde, noch durch den Wettbewerb wirksam kontrolliert werden.
Die Entgelte für die Nutzung der nach wie vor monopolisierten Stromnetze sind auch nach der Regulierung noch deutlich überhöht. Dies bremst den Wettbewerb. Denn die Netzbesitzer können die überhöhten Durchleitungsgebühren auf der Einnahmeseite verbuchen. Ein neuer Wettbewerber muss diese Entgelte als Kosten in die Kalkulation einstellen. Nur eine eigentumsrechtliche Entflechtung von Stromnetz und Stromverkauf würde den marktbeherrschenden Unternehmen diesen Startvorteil nehmen. Diese von der EU-Kommission favorisierte Lösung wurde vor allem von Deutschland zu Fall gebracht.
Jedoch: Selbst wenn wir absolut faire Durchleitungsentgelte für die Strom- und Gasnetze hätten, würde der Wettbewerb nicht funktionieren. Denn die vier größten Stromkonzerne verfügen über 90 Prozent der Kraftwerke. Ein neuer Anbieter hat deshalb keine Chance, den Kunden faire Preise anzubieten, weil auch er die überhöhten Strombeschaffungspreise entrichten muss. Die Kraftwerksbesitzer können die Differenz zwischen den Erzeugungskosten von rund drei Cent je Kilowattstunde und den Börsenpreisen von rund sechs Cent je Kilowattstunde als Gewinn verbuchen. Eine detaillierte Analyse im Auftrag der EU-Kommission hat auf der Großhandelsebene Stromverkaufspreise nachgewiesen, die um 37 Prozent überhöht sind.
Deshalb ist es absolut notwendig, das Kartellrecht an dieser Stelle zu verschärfen, wie das die Bundesregierung bereits beschlossen hat. Es ist nur zu hoffen, dass dies nicht die Energielobby im Bundestag zu Fall bringt.
"Die Freude mancher Umweltschützer über die Strompreissteigerung geht indes völlig an der Sache vorbei", so Verbandschef Peters. Denn die für den Aufbau einer umweltfreundlichen Stromversorgung notwendigen Milliarden würden derzeit in die Privatschatullen von Aktionären umgeleitet und fehlten dort, wo sie eigentlich benötigt werden. Wer aus ökologischen Gründen für hohe Strompreise sei, solle sich für die Erhöhung der Stromsteuer einsetzen.
Wie kann man sich aktuell gegen das Preisdiktat der Versorger zur Wehr setzen? Dazu hat man drei Möglichkeiten: Man kann zum einen den Anbieter wechseln. Das geht beim Strom inzwischen recht problemlos. Zum zweiten kann man gegen die Preiserhöhung schriftlich Widerspruch einlegen und die geforderten Entgelte um den Erhöhungsbetrag kürzen. Der Bundesgerichtshof hat in zwei jüngeren Urteilen das Recht auf eine gerichtliche Billigkeitsprüfung noch einmal ausdrücklich bestätigt. Und drittens sollte man jede Möglichkeit nutzen, Energie einzusparen. Auch dadurch lassen sich die Kosten merklich senken.
Der Bund der Energieverbraucher hat im Internet häufig gestellte Fragen zum Wechsel des Stromanbieters zusammengestellt.


