Inhalt
Berliner Kühlschrank-Prämie
(20. Oktober 2008) Um die Energieeffizienz in Haushalten zu
fördern, sollen Empfänger staatlicher Sozialleistungen
wie Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzulage noch in diesem
Jahr staatliche Zuschüsse für die Anschaffung besonders
sparsamer Haushaltsgeräte erhalten.
Dafür will das Bundesumweltministerium 2008 bis zu fünf
Millionen Euro und 2009 bis zu 15 Mio Euro bereitstellen,
finanziert aus Erlösen des Emissionshandels. Bedingung
für den Zuschuss soll eine Beratung durch einen Energieberater
sein.
Nach Branchenangaben können durch den Austausch alter
Haushaltsgeräte pro Jahr rund 8 Mrd kWh Strom eingespart und
der Ausstoß von 5 Mio t CO2 vermieden werden.
Vorgesehen sind im "Nationalen Energieeffizienzplan" des
Umweltministeriums auch Mindesteffizienzstandards für
Haushaltsgeräte nach dem "Top-Runner-Prinzip".
Demnach setzt das jeweils effizienteste und sparsamste Gerät
den Standard in seiner Klasse, den andere Hersteller innerhalb
einer bestimmten Frist erreichen oder übertreffen
müssen.
Mit dem Plan des Umweltministeriums sollen die
Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40% gegenüber 1990
verringert werden. Allein beim Strom geht das Ministerium von einem
erschließbaren Energieeinsparpotenzial von rund 20% des
Verbrauchs bis 2020 aus.
Der Vorschlag ist Bestandteil des nationalen Energieeffizienzplans, den das Bundesumweltministerium vorgestellt hat.


