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Preisstreit im Südwesten
(13. November 2009) Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat die 7,5 prozentige Strompreiserhöhungen der EnBW für Sondervertragskunden kritisiert. Die betroffenen Verbraucher sollten die Preiserhöhung nicht zahlen, solange die vertragliche Berechtigung zur Erhöhung nicht feststehe.
"Wir haben größte Zweifel, dass die EnBW überhaupt das Recht zur Preiserhöhung zustand. In einem ähnlichen Verfahren ist die Nichtigkeit der Preiserhöhungsklausel gerichtlich bis zum BGH geklärt worden", erklärte der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters. "Ärgerlich, dumm und unnötig ist es, Preiserhöhungen zu zahlen, zu denen der Versorger überhaupt nicht berechtigt ist".
Urteil Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 13. Dezember 2007 - Az: 1 U 41/07
Zudem seien die Großhandelspreise für die Strombeschaffung gesunken, so dass auch die Billigkeit der Strompreiserhöhungen äußerst fragwürdig sei.
Urteil Landgericht Dortmund vom 20. August 2009 - Az. 13 O 179/08 Kart
Auch der Baden-Württembergische Wirtschaftsminister Ernst Pfister will die Strompreiserhöhung überprüfen lassen und im Bundeswirtschaftsministerium darauf dringen, den Schritt kartellrechtlich zu untersuchen. Pfister rief die Verbraucher auf, den Stromanbieter zu wechseln.



