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Stromheizung
Nachtspeicher bleiben Klimaschädlinge
(15. Mai 2013) Auf Antrag der Regierungsfraktionen solle der 2009 eingeführte § 10a der Energieeinsparverordnung (EnEV) gestrichen werden, der die schrittweise Außerbetriebnahme elektrischer Nachtspeicherheizungen regelt, so die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Der Verband fordert den Bundestag auf, der Uminterpretation einer ineffizienten und asbesthaltige Heizung nicht auf den Leim zu gehen.
Mitte April habe ein RWE-Vertreter bei der Anhörung zur EnEV-Novelle im Bauausschuss die Nachtspeicher zu „virtuell verteilten Mikro-Speichern zur besseren Integration von fluktuierendem Strom aus regenerativen Energien“ umgedichtet, so die DUH. Tatsächlich sei der Bestand von bundesweit 1,6 Mio Nachspeicherheizungen verantwortlich für eine Stromverschwendung von 10 bis 15 TWh pro Jahr bzw. zwischen 2% und 3% des nationalen Strombedarfs.
Dass sie den aufgrund von Netzengpässen abgeregelten Ökostrom im Umfang von 0,42 TWh im Jahr 2011 aufnähmen, sei im Vergleich zu anderen Optionen wie Wärmepumpen und stromgeführter KWK ineffektiv und nicht immer möglich. Im Gegenteil brauchten Nachtspeicherheizungen vor allem im Winter Strom, auch wenn bei Höchstlast kein Wind weht. Sie würden dann zu einer Zusatzbelastung fürs Stromsystem.
Heizstrom-Monopol bröckelt
(5. April 2013) Auch für viele Heizstrom-Verbraucher ist ein Anbieterwechsel möglich, berichtet die Zeitschrift Finanztest (Heft 2/2013). Die Angebote sind aber noch mager.
Der Preis für Heizstrom lag 2012 im Bundesdurchschnitt bei 17,64 Ct/kWh (Monitoringbericht 2012). Das liegt zwar zehn Cent unter dem Preis für normalen Haushaltsstrom, aber dennoch deutlich über dem Heizstrompreis noch vor wenigen Jahren. Wer mit Strom heizt, verbraucht jährlich zehn- bis zwanzigtausend Kilowattstunden. Der normale Stromverbrauch liegt dagegen nur bei rund 3.500 Kilowattstunden jährlich.
Hinzu kommt, dass Heizstromkunden meist nicht auf eine andere Heizung umstellen können. Vielfach sind es Mieterhaushalte ohne Einfluss auf das Heizsystem. Es sind keine Schornsteine im Haus oder es gibt gar ein Verbrennungsverbot für feste Brennstoffe. Aus diesen Gründen leiden Heizstromkunden besonders unter den jüngsten Preiserhöhungen. Und der Anbieterwechsel ist ihnen in der Regel verwehrt. Die Tarifrechner im Internet kennen die Kategorie „Heizstrom“ gar nicht. Wer wechseln will, ist darauf angewiesen, selbst einen neuen Anbieter zu finden.
Der Anbieterwechsel ist nicht ganz einfach. Auf folgende Punkte sollte man achten:
- Den bisherigen Stromverbrauch können Sie Ihrer letzten Stromrechnung entnehmen. Dort erfahren Sie auch, ob sie über einen Zweitarifzähler oder einen Eintarifzähler abgerechnet werden.
- Beim Preisvergleich sollten Sie Sie die aktuellen (und erhöhten) Preise Ihres derzeitigen Anbieters mit denen von anderen Anbietern vergleichen. Fordern Sie ein Angebot an.
Es gibt zwei bundesweite Anbieter: e.vita und Natur-Stromhandel.
Die regionalen Angebote sind im internen Mitgliederbereich abrufbar.
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