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Heizstrom im Visier Bundeskartellamt leitet Verfahren ein

Heizstrom im Visier

(1. Oktober 2009) Das Bundeskartellamt leitete Missbrauchsverfahren gegen Heizstrom-Anbieter ein. Untersucht wird die Preisgestaltung bei Strom für Nachtspeicherheizungen und elektrischen Wärmepumpen. Die Unternehmen, die untersucht werden, beliefern rund 1,2 Mio Kunden. Geprüft wird auf Basis des Vergleichsmarktkonzepts.

Erste Ergebnisse soll es im Frühjahr geben. In diesem Markt gebe es so gut wie keine alternativen Anbieter und damit auch keine Wechselmöglichkeiten, so das Amt. Der Verbrauch an Heizstrom liegt jährlich bei rund 20 Mrd kWh. Zwei Millionen beziehungsweise vier Prozent aller Wohnungen in Deutschland werden mit Strom beheizt.

Zur Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 24. September 2009

letzte Änderung: 27.01.2025