Vorsorgen ist besser Mehrere Tage ohne Strom - das ist auch in Deutschland möglich.

Vorsorgen ist besser

Mehrere Tage ohne Strom - das ist auch in Deutschland möglich. Doch nicht nur Strom- und Gasbedarf, sondern auch die Heizölversorgung muss für den Notfall gesichert werden. Die Energiedepesche gibt einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen und Zuständigkeiten.

(28. Juni 2007) Zugegeben, Jahrtausende lang ging es ganz gut ohne Strom. Doch heutzutage ist Elektrizität aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Ohne Strom läuft keine Heizung, gibt es weder Radio noch Telefon oder Internet. Ohne Strom kann auch die Wasserversorgung zusammenbrechen.

Die Stromausfälle im Münsterland haben gezeigt, dass es auch hierzulande zu Stromausfällen kommen kann, die mehrere Tage anhalten. Das kommt einer Katastrophe gleich. Und ist der Fall erst eingetreten, fehlen Zeit und technische Möglichkeiten, erforderliche Hilfsmaßnahmen auszuarbeiten und zu koordinieren.

Sind wir auf eine solche Katastrophe vorbereitet? Ist dafür gesorgt, dass wir bei Stromausfall nicht im Dunklen, Trockenen und Kalten sitzen? Gibt es Planungen für den Fall der Fälle? Wo liegen diese Pläne? Wie sehen sie aus? Wer kennt sie? Wer kontrolliert, ob solche Pläne überhaupt ausgearbeitet wurden?

Gesetzliche Grundlagen

Aus dem Jahr 1975 stammt das Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung. Es ermächtigt die Bundesregierung zum Erlass von Verordnungen, um bei drohender Gefährdung oder Störung der Energieversorgung die Versorgung zu sichern. Die Vollmachten der Regierung sind sehr weitgehend: Die Regierung darf die Abgabe und den Bezug von Energie beschränken und regeln und auch Preise festlegen. Die Regierung kann ohne Zustimmung des Bundesrates verordnen, dass ein solcher Gefährdungs- oder Störungsfall vorliegt und die entsprechenden Verordnungen in Kraft setzen.

Widersprüche gegen die Verordnungen haben keine aufschiebende Wirkung. Jeder ist den zuständigen Behörden gegenüber zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte verpflichtet. Die Behörden dürfen Gebäude und Geschäfte betreten und dort Einsicht in alle Unterlagen nehmen. Nur wer sich selbst durch seine Auskünfte belasten würde, darf die Auskunft verweigern.

Die Elektrizitätssicherungsverordnung stammt aus dem Jahr 1982. Sie ermöglicht es den zuständigen Stellen als Lastverteiler, Anordnungen über die Erzeugung und den Verbrauch von Strom zu erlassen. Analog dazu gibt es eine Gassicherungs-Verordnung. Die unterirdischen Gasspeicher der Bundesrepublik reichen für eine Versorgung Deutschlands für etwa 90 Tage. Im Krisenfall hätten die Behörden Zugriff über die Gassicherungsverordnung.

Die 25 Mitgliedsstaaten der OECD gründeten 1974 die Internationale Energieagentur IEA. Deren Mitgliedsstaaten verpflichteten sich zur Bevorratung einer Menge von Mineralöl, die einem Verbrauch von 90 Tagen entspricht. Grundlage dafür ist in Deutschland das Erdöl-Bevorratungsgesetz.

Wer hilft bei Stromausfall?

Das Technische Hilfswerk (THW) übernimmt in der Bundesrepublik eine Reihe von Aufgaben für den Krisen und Katastrophenfall. Deshalb verfügt das THW auch über große Notstromaggregate, die bei Bedarf größere Stadtteile, Krankenhäuser und dergleichen über einen längeren Zeitraum hinweg versorgen können.

Technische Hilfswerk verfügt über Notstromaggregate / Foto THW Jahresbericht 2006

Außerdem ist das THW in der Lage, für den Notbehelf entsprechende Leitungssysteme zu erstellen und damit die Stromversorgung aufrecht zu erhalten beziehungweise wieder herzustellen.

Notfallplanung

Generell sind die Kommunen für die Planung und Versorgung der Bevölkerung mit Strom zuständig. Dabei arbeiten sie gemeinsam mit Kraftwerken und Strom- bzw. Energieanbietern. Die Netzbetreiber sind für die Wiederinstandsetzung defekter oder zerstörter Leitungen zuständig - das THW hat hier nur eine überbrückende Aufgabe.

Handbuch zur Energie-Notfallplanung von Gemeinden in Californien 

Tipps für den Notfall

Im Notfall immer an die Feuerwehr wenden. Sie hilft entsprechend ihrer Möglichkeiten beziehungsweise leitet den Notfall an die entsprechenden Stellen weiter. Folgende sehr einfache Vorsorge ist zu empfehlen:

  1. Einen Vorrat an Kerzen im Haus halten, um bei Stromausfall nicht im Dunkeln zu sitzen.
  2. Jeder Haushalt sollte nach Möglichkeit ein batteriebetriebenes Radio besitzen, damit die Möglichkeit besteht, Durchsagen der Hilfsorganisationen beziehungsweise der örtlichen Sendeanstalten zu hören. Wichtig: darauf achten, dass auch stets geladene Batterien für das Gerät zur Verfügung stehen!

letzte Änderung: 28.06.2017