Hessens prüft seine Netze
(30. November 2005) Hessens Wirtschaftsminister Dr. Alois Rhiel hat heute die hessischen Stromnetzbetreiber von der Spannungsstufe 20.000 Volt aufwärts um Auskunft über den Sicherheitsstand ihrer Stromnetze und über die Notfallpläne bei extremen Wetterlagen wie jüngst in Nordrhein-Westfalen gebeten. Die Netzbetreiber haben gemäß § 49 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Auskunftspflicht gegenüber der zuständigen Energieaufsicht, die in Hessen im Wirtschaftsministerium angesiedelt ist. Dr. Rhiel bat u. a. um die Beantwortung folgender Fragen binnen einer Woche:
- Wie steht es um die Ausfallsicherheit des Stromnetzes im Spannungsbereich 20 kV bis 380 kV bei extremen Wetterlagen und welches 'Frühwarnsystem' existiert in Zusammenarbeit mit dem Wetterdienst? Dazu werden Informationen erbeten zum Vermaschungsgrad des Netzes, zur Versorgung von Regionen durch Stichleitungen, zur Tauglichkeit von Teilbereichen des Netzes zum Inselbetrieb und zur Auslegung von Strommasten nach DIN-Norm.
- Wie sind die Anteile von oberirdischen Freileitungen und von Erdkabeln jeweils in den Spannungsbereichen bis 20 kV, 20 bis 110 kV sowie über 110 kV?
- Welche Konzepte bestehen, um lokale oder regionale Unterbrechungen der Stromversorgung in den Spannungsstufen bis 20 kV, 20 bis 110 kV sowie über 110 kV zügig zu beseitigen? Es geht hierbei um die Frage nach Notfallplänen und die Zusammenarbeit mit dem örtlichen und regionalen Katastrophenschutz.
Zwar sind in Hessen derart großräumige und lang andauernde Netzausfälle wie im Münsterland deutlich unwahrscheinlicher. Allerdings muss die Energiewirtschaft alles tun, um Versorgungsausfälle technisch und organisatorisch so weit wie möglich ausschließen zu können.