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Energiebezug + Strom + Sicherheit und Qualität + Stromausfall Münsterland

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Versichert bei Schäden durch Stromausfall?

(03. Dezember 2005) Die Stiftung Warentest hat zusammengestellt, wie die Schäden durch Stromausfall versichert sind: Die herkömmliche Hausratsversicherungen zahlen in der Regel nur für Schäden aus Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Trotzdem gibt es für einige Versicherte die Chance, wenigstens etwas Geld ersetzt zu bekommen:

  • Gefriergutklausel. Einige Hausratversicherungen enthalten eine so genannte Gefriergutklausel und zahlen für verdorbenes Gefriergut infolge eines Stromausfalls. Solche Klauseln finden sich meist nur in neueren Verträgen, die eine erweiterte Deckung bieten, oder in den neuen Bundesländern in alten Verträgen aus Zeiten der DDR.
  • Elementarschadenversicherung. Diese Versicherungen kommen nur für Schäden auf, die direkt von Naturgewalten angerichtet wurden. Da das Eis auf die Hochleitungen und nicht auf einzelne Häuser gedrückt hat, haben Hausbesitzer keinen Schadenersatzanspruch aus dem Stromausfall. Die Elementarschadenversicherung springt dagegen dann ein, wenn die Schneemassen direkt auf das Haus gedrückt und das Dach oder den Wintergarten zum Einsturz gebracht haben.
  • Wohngebäudeversicherung. Für Schäden am Haus zahlt die Wohngebäudeversicherung - allerdings nur bei Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden. Die Versicherungen zahlen nur für Schäden, die der Schneesturm direkt am Haus verursacht hat. Zudem muss der Sturm mindestens die Windstärke 8 haben. Dies war nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes am Freitag zumindest im Raum Osnabrück der Fall.
  • Elektronikversicherung. Mit dieser Versicherung sind elektronische Anlagen wie beispielsweise Telefonanlagen oder auch elektronische Fütterungsanlagen abgesichert. Wenn es durch einen Stromausfall oder eine Stromschwankung zu einem Sachschaden am versicherten Gerät kommt, ist dieser Schaden hiermit abgedeckt.
  • Private Unfallversicherung. Wer in seinem dunklen Haus stürzt, sich verletzt und bleibende Gesundheitsschäden davonträgt, erhält Unterstützung von der privaten Unfallversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt in der Regel nur für die Folgen von Arbeitsunfällen auf.

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