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Gutachten zu Münsterland-Blackouts offenbart: Deutsches Freileitungsnetz morsch

(8. Juni 2006) Die Bundesnetzagentur hat heute das Gutachten der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) zu den im Münsterland umgeknickten Strommasten veröffentlicht. Dieses Gutachten ist von erheblicher Brisanz. Denn es offenbart gravierende Sicherheitsmängel des Stromleitungsnetzes, die Unzulänglichkeit der Sanierungsbemühungen und auch ein Versagen der einschlägigen Normen und Aufsichtsmechanismen. Das Sanierungskonzept von RWE ist nicht nur zu langsam sondern auch falsch. Denn es führt laut Gutachten nicht zu einer den heutigen Normen entsprechenden mechanischen Leitungsstabilität.

  • Die im Münsterland umgeknickten Masten sind nach heutiger Norm nicht mehr zulässig (BAM-Bericht S. 65). Das Versagen der Masten ist auf eine Versprödung besonders belasteter Mastteile zurückzuführen, die aus Thomasstahl bestehen. Wären die kritisch belasteten Teile bei der Sanierung ersetzt worden, dann hätten sie lt Gutachten mit hoher Wahrscheinlichkeit der Belastung standgehalten. Die gebrochenen Masten aus dem Jahr 1954 wurden lt. Gutachten entsprechend dem RWE-Sanierungskonzept saniert. Daraus ist zu folgern: Das RWE-Sanierungskonzept führt nicht zu einer den heutigen Normen entsprechenden Stabilität. Deshalb sind sie die Masten im November 2005 umgeknickt.
  • Bei dem Schneeeinbruch im November 2005 handelte es sich keineswegs um ein Jahrhundertereignis. In der norddeutschen Tiefebene gab es laut BAM-Gutachten bereits in früheren Jahren extreme Mastbeanspruchungen durch Schneeregen: Im Jahr 1967 betrug die Last 46 N/m, im Jahr 1987 25 N/m, im Jahr 1988 55 N/m. Im November 2005 betrug die Last laut BAM-Gutachten 51 N/m. Mit einer derartigen Belastung hätte RWE also jederzeit rechnen müssen. "Es stellt sich daher die Frage", so das Gutachten auf Seite 26, "ob die Wetterbedingungen Münsterland 2005 und die entstandenen Schäden tatsächlich als ein Jahrhundertereignis gewertet werden können…".
  • Die Region Münsterland wurde von RWE in die Eislastzone eins eingeordnet. Die Norm EN 50341 ordnet dem Münsterland wegen früherer Schäden mindestens Eislastzone 2 zu, so der Bericht auf Seite 56. RWE hat hier offenbar eine andere Einordnung vorgenommen, als dies laut Gutachten nach der einschlägigen Norm zu geschehen hat.

Matthias Kurth, der Präsident der Bundesnetzagentur folgert auf der Pressekonferenz: "Die Bundesnetzagentur hält zum jetzigen Zeitpunkt auf Grund der Ergebnisse der Untersuchung verschiedener Institute eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit durch Thomasstahlmasten für möglich und eine Sanierung im Rahmen wirtschaftlich zumutbarer Programme für notwendig. Das Sanierungskonzept des RWE erscheint geeignet, sollte allerdings beschleunigt werden".

Ferner regt die Bundesnetzagentur an, dass sich die zuständigen Normungsgremien im DIN und VDE damit befassen, ob die Zuordnung zu Eislastzonen nur den Betreibern überlassen bleiben darf und ob es vertretbar ist, dass die Masten nur entsprechend der Norm ihres Baujahrs saniert werden müssen, also ein 1930 errichteter Mast entsprechend der Norm von 1930.

Der Bund der Energieverbraucher kommt zu einer gänzlich anderen Einschätzung:

Das Gutachten hat gravierende Schwächen der deutschen Freileitungen offenbart. Das deutsche Leitungsnetz muss umgehend auf einen den heutigen technischen Normen entsprechenden Stand gebracht werden. Angesichts von 18 Milliarden Euro, die Verbraucher jährlich für die Stromnetze zahlten, sei eine solche Sanierung auch gut mit der anstehenden deutlichen Senkung der Netzentgelte zu vereinbaren. Denn gegenwärtig würden laut VDEW-Statistik jährlich nur 2,8 Mrd. Euro in Leitungen und Verteilanlagen investiert.

Diese Sanierung müsste unter staatlicher Aufsicht erfolgen. Denn die Stromkonzerne sind, wie das Gutachten offenlegt, weder willens noch in der Lage, die Netze in einen den heutigen technischen Normen entsprechenden Stand zu versetzen.

"In der Pflicht sind die Aufsichtsbehörden der Länder, aber auch die Bundesnetzagentur", so der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters. Man dürfe nicht warten, bis die zuständigen Normungsgremien die Vorschriften verschärfen. Denn in diese Gremien werden dominiert von Experten der Stromwirtschaft.

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