Inhalt
RWE zahlt nicht
(5. Dezember 2004) - Die RWE sieht keine Haftungspflicht aus dem Stromausfall in Trier und Luxemburg am 2. September. Es sei weder fahrlässiges noch vorsätzliches Fehlverhalten beim Unternehmen nachweisbar, so die RWE Transportnetz GmbH, Trier.
Insgesamt gebe es 320 Anträge auf Schadenersatz, Unternehmen, Behörden und Privatleute forderten zusammen 760 000 Euro. Nach Abschluss aller Untersuchungen gebe es keinen Hinweis darauf, warum es an einer 220-kV-Leitung zu einem Kurzschluss kam.
Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte ein Brand oder ein Vogel zu einem Kurzschluss an der Überlandleitung im saarländischen Merzig geführt. Danach schaltete sich ein Schutzgerät an einer anderen Leitung ab und stoppte den Stromfluss. Eine weitere Leitung war wegen Wartungsarbeiten nicht in Betrieb, die vierte brach wegen Überlastung zusammen. In der Folge fiel die Versorgung in der Region von Eifel, Mosel und Hunsrück mit mehr als 1 Mio. Einwohnern komplett aus.


