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RWE muss für Schäden haften
Verordnungsgeber kritisiert
(27. November 2005) "Wer das Geschäft macht, darf sich bei der Haftung nicht drücken" kritisierte der Bund der Energieverbraucher. Im Münsterland mussten etwa 250.000 Personen über ein Wochenende ohne Strom auskommen. Das RWE lehnte jede Haftung für Schäden ab.
Während die RWE-Gewinne in Milliardenhöhe an die Aktionäre gehen, bleiben die Kunden bei Stromausfällen auf ihren Schäden sitzen. Schuld ist eine Regelung in den "Allgemeinen Versorgungsbedingungen". Sie beschränkt die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Das Bundeswirtschaftsministerium will auch künftig die Stromwirtschaft weitgehend von der Haftung freistellen. Das sieht ein Verordnungsentwurf vor, der gerade allen beteiligten Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet wurde. "Die Verbraucherbelange werden vom Wirtschaftsministerium sträflich vernächlässigt" kritisiert der Verbraucherverband "Gewinne sollen privatisiert und Kosten von der Allgemeinheit getragen werden".
In der Vergangenheit hat die Versorgungswirtschaft ihre Investitionen in das Stromnetz Jahr für Jahr reduziert.

Sie betragen nur etwa zehn Prozent der Netzerlöse. Seit 1998 haben die Stromversorger ihre Reinvestitionsquote von 2,5 auf teilweise unter ein Prozent des Wiederbeschaffungswertes im Jahr gesenkt. Eine unabhängige Untersuchung kritisiert denn auch die "ereignisorientierte Instandhaltung".
Zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit müssten präventive Maßnahmen in den Vordergrund rücken (ew 2005, S. 70 ff: Mittelspannungsfreileitungen auf dem Prüfstand" Mittelspannungsfreileitungen auf dem Pr.
Der Bund der Energieverbraucher hatte bereits vor kurzem die mangelhafte Netzqualität kritisiert.


