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Börsenrat der Strombörse EEX in der Kritik der Verbraucher

Keine unabhängige Person als Anlegervertreter im EEX-Börsenrat.

(2. Juli 2003) In Deutschland gibt es eine einzige Strombörse: Die EEX in Leipzig. Hier handeln Stromanbieter, Netzbetreiber und Stromgrossabnehmer. Der Börsenrat ist als Organ der öffentlich-rechtlichen Börse für die Handelsüberwachung und das Regelwerk der EEX verantwortlich. Er beschließt alle Änderungen des Regelwerks und bestellt die Geschäftsführer und den Leiter der Handelsüberwachung.

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Download Cartoon eex-b 

Die Mitglieder des Börsenrats wurden erstmals am 30. April 03 gewählt entsprechend einer vom Sächsischen Wirtschaftsministerium am 13. März 2003 erlassenen Wahlordnung.

Download der Wahlordnung des Börsenrates: dl_mg_1057144434.pdf 

Der Bund der Energieverbraucher kritisiert die Besetzung des Börsenrates der Leipziger Strombörse EEX.

Die vom sächsischen Wirtschaftsministerium erlassene Wahlverordnung sieht die vom Börsengesetz (§10) vorgesehene Wahl von Anlegervertretern gar nicht vor. Vielmehr delegiert die Wahlordnung willkürlich ohne Wahl und auf unbestimmte Zeit den Dachverband der Stromwirtschaft (VDEW) und der industriellen Stromverbraucher (VIK) in den Börsenrat.

"Die Auswahl der Verbände", so kritisiert der Bund der Energieverbraucher, "ist willkürlich und hebelt die vom Börsengesetz vorgeschriebene demokratische Wahl aus".

Das Börsengesetz sieht vor (§10, Abs. 1), dass Vertreter der Anleger von den Mitglieder des Börsenrates in den Börsenrat gewählt werden. An der Frankfurter Börse hat der Börsenrat unabhängige Hochschullehrer als Vertreter der Anleger in den Börsenrat entsandt.

Im Börsenrat der EEX gibt es keine unabhängige und kritische Stimmen und auch keinen Vertreter der privaten Stromverbraucher. Die privaten Stromverbraucher sind aber die Hauptleidtragenden bei Manipulationen und Fehlverhalten, weil sie dann durch überhöhte Strompreise belastet werden.

Im vergangenen Jahr hatte der Bund der Energieverbraucher aufgrund unerklärlicher Preissprünge an der EEX Preismanipulationen an der Börse vermutet und die Börsenaufsicht um Überprüfung gebeten. Diese Überprüfung hatte keine Beanstandungen ergeben (Manipulation der Strombörse).

"Die Vorkommnisse der Vergangenheit haben gezeigt, dass eine kritische Aufsicht der Strombörse sehr wichtig ist. Umso erstaunlicher ist die Aussperrung von Anlegervertretern und von kritischem Sachverstand aus dem Börsenrat. Damit stellt die Börsenaufsicht des Sächsischen Wirtschaftsministerium ihre Unabhängigkeit in Frage. Der Bund der Energieverbraucher erwartet, dass die Wahlordnung des EEX-Börsenrats geändert wird, um entsprechend den Vorgaben des Börsengesetzes auch Vertreter von Anlegern, d.h. Stromkunden zu beteiligen", so Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher. Entsprechende Schreiben wurden an das Sächsische Wirtschaftsministerium, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und das Bundesministerium der Finanzen gerichtet.

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