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Deutsche Strombörse EEX im Zwielicht
Die Strombörse EEX wird nach Meinung von Experten und
Marktteilnehmern von den wenigen Big-Playern manipuliert. So
stiegen die Stundenpreise im Dezember 2001 von durchschnittlich 2
Cent je kWh auf über einen Euro.
Und auch am 9. Juli 2002 gab es wieder einen Preissprung: Aktuelle
Informationen über Netzbelastung, Kraftwerkskapazitäten
und Importmengen haben anders als in anderen Ländern in
Deutschland nur die Großfirmen, die über die Kraftwerke
und zugleich auch die Übertragungsnetze verfügen.
Der Bund der Energieverbraucher hat die Aufsichtsbehörden
eingeschaltet und bessere Information und Aufsicht gefordert.
Zum Gleichgewichtspreis (MCP = Market Clearing Price) gibt es
ebensoviel Anbieter wie Nachfrager nach Strom. Bei höherem
Preis gäbe es mehr Angebote, jedoch zuwenig Nachfrage. In
Großbritannien, Nordeuropa und in den USA wird Strom
über eine Börse gehandelt, den Nord Pool in Oslo, die
Amsterdam Power Exchange (APX) oder die California Power Exchange
(CalPX).Auch in Deutschland wird etwa zehn Prozent des Stroms über die Energy Exchange (EEX) in Leizpig gehandelt.
Der Vorteil einer Börse liegt auf der Hand: Jeder Käufer kauft zum gleichen Preis, jeder Anbieter bekommt den gleichen Preis, die Börse ermittelt einen für Anbieter und Nachfrager günstigen sowie fairen Preis und der Zugang zur Börse ist öffentlich und frei. Strategische Preismanipulationen (Gaming) müssen ausgeschlossen sein.
Preissprünge an der EEX im Dezember 2001 und im Juli 2002 lassen den Verdacht aufkommen, dass die EEX-Preise manipuliert werden.
Strukturelle Reformen und eine unabhängige Aufsichtsinstanz erscheinen deshalb unabdingbar.
In Deutschland gibt es nach der im August 2002 vollzogenen Fusion der beiden Strombörsen LPX (Leipzig) und EEX (Frankfurt) nur noch eine Strombörse: die EEX in Leipzig.
In den Börsenbeirat wurden entgegen den Bestimmungen des Börsengesetzes keine Anlegervertreter, also z.B. betroffene Verbraucher berufen. Zum Börsenratsvorsitzenden wurde der Vorstand von RWE Net AG berufen.
Die Überwachung verbotener Preismanipulationen obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Frankfurt.

