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Wer bislang mit Nachtstrom Warmwasser bereitet und heizt, braucht angesichts der neuen Regelungen und steigender Preise nicht zu verzweifeln: Bis 2020 gibt es eine Nische für Nachtstromkunden, weiß Rechtsanwältin Leonora Holling.

Niemand will sie. Keiner kümmert sich um sie. Und doch gibt es sie noch: 1,4 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher, die Warmwasser und Heizwärme durch "Wärmespeicherstrom" (vulgo: Nachtstrom) generieren.

Das Prinzip ist einfach: Die Stromabrechnung erfolgt zu zwei unterschiedlichen Tarifen: den teuren "Tagstrom" zur Hauptlastzeit und den preiswerteren "Nachtstrom" zu einer festgelegten Uhrzeit. In dieser Zeit lädt der Nachtstromkunde seine Wärmespeichergeräte auf und kann so seinen Strombedarf für Warmwasser und Wärme zu reduzierten Preisen decken. Die Einführung des Nachtstroms vor vielen Jahren beruhte dabei - so die offizielle Diktion der Energieversorger -auf dem Umstand, dass die Verbraucher nachts weniger Strom benötigten, so dass dann ungenutzte Kraftwerkskapazitäten vorlagen. Den nachts zusätzlich erzeugten Strom kalkulierte man auf Basis der variablen Kosten, vor allem Brennstoffkosten. Also war es sinnvoll, Abnehmer für Strom während der Nachtzeiten zu finden. Das zusätzliche Geschäft war für die Stromversorger lukrativ. Diese Entwicklung brachte den Nachtspeicherstromkunden hervor.

Aber die Nische des Nachtstroms endete mit der Strommarktliberalisierung: Der Strom wird nun nicht mehr vom Kraftwerksbetreiber, sondern vom Stromanbieter bezogen. Und dieser muss ihn wie jeden anderen Strom auch zum üblichen Großhandelspreis einkaufen, der nachts kaum absinkt.

Ab 2020 Ende

Es ist nun beschlossene Sache, dass der Nachtstromtarif aussterben wird. Bereits ab 2020 verbietet das Gesetz (EnEV 2009) schrittweise Nachtstrom, zumindest in Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen. Bis dahin wird es noch Nachtstromkunden geben, die ihren Wärmebedarf und ihr Heizwasser auf die bewährte Weise decken wollen. Wer die Preise für Tagstrom und ihre Entwicklung im Auge hat, kann sicher sagen, dass Nachtstromkunden für ihren hohen Bedarf zum Heizen und für Warmwasser diese Tarife nicht zahlen können. Gibt es daher ein geschütztes Territorium für den Nachtstromkunden? Die Antwort ist: ja!

Nische für Übergang

Nachtstromkunden sind Sondervertragskunden. Denn sie erhalten Strom zu einem Preis, der unter den sogenannten "Allgemeinen Tarifen" liegt. Selbst derjenige, der keinen expliziten Sondervertrag unterschrieben hat, kann sich insofern auf die Rechtsprechung des Kartellsenates Berlin vom 28. Oktober 2008 (Az. 21 U 160/06) berufen. Er kann zudem anführen, dass eine wirksame Preisänderungsklausel zur Erhöhung seiner Nachtstromtarife, im Extremfall auf das Niveau des Tagstromtarifes, gemäß §§ 305, 307 BGB nicht wirksam ist, so bestätigt zum Beispiel durch das OLG Schleswig-Holstein mit Urteil vom 15. November 2007, Az 2 U 1/07.

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Problematischer ist, wenn der Versorger mitteilt, keinen Nachstrom mehr anzubieten, und den Vertrag kündigt. Hier empfiehlt es sich, zu prüfen, ob ein anderer Versorger Nachtstrom anbietet. Wenn nicht - oder nicht zu reduzierten Preisen - liegt ein Fall der Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung vor. Ganz zu schweigen von den Fällen, in denen grundbuchrechtlich Nachtstrom als einziger Energieträger fest geschrieben wurde. Einer solchen Kündigung und der Einstufung in den höheren Tagstromtarif sollte der Nachstromkunde auf jeden Fall widersprechen. Der Nachtstromkunde muss aber auf jeden Fall aktiv werden. Er sollte jeder Preisanhebung und jeder Änderung der Tarifzeiten schriftlich (!) widersprechen und die verlangten Erhöhung nicht zahlen. Im Zweifel sollte er sich anwaltlichen Rat von einem Juristen einholen, der sich in energiewirtschaftlichen Fragen auskennt.

Wenn der Nachtstromkunde dies beherzigt, wird er die gesetzliche Schonfrist zu seinen Gunsten nutzen können. Dennoch sollten sich Betroffene immer eines vor Augen halten: Im Interesse aller, die Energie jetzt und in Zukunft brauchen, wird es darauf ankommen, dass jeder Einzelne Strom maßvoll und bezahlbar verbraucht. Manchmal reicht ein Blick auf das eigene Dach - oder den eigenen Geldbeutel. Auch das ist Evolution. Nur im supergedämmten Haus überlebt die Stromheizung.

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