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Transparente Stromrechnungen?

(23. Juli 2008) Den politischen Druck nach den offensichtlich überzogenen Strompreiserhöhungen der vergangenen Zeit versucht das Bundeswirtschaftsminsterium durch eine sogenannte "Transparenzoffensive" abzufangen.

Moderiert vom Wirtschaftsministerium wurde eine Branchenempfehlung für eine transparente Stromrechnung erarbeitet. Das erarbeitete Papier der Branchenverbände bdew und vku (Endfassung vom 29.April 2008) ist als Diskussiongrundlage deklariert und besitzt keinerlei Verbindlichkeit. Es wurde nunmehr bekannt.

Es listet im wesentlichen die gesetzlichen Anforderungen an eine Rechnung auf("Rechnungen müssen einfach verständlich sein" § 16 Abs. 1 StromGVV) um sie dann gleich wieder in Frage zu stellen ("2.4 Besonderheiten für Haushalts-Sondervertragskunden...Es begegnet ebenfalls keinen Bedenken, dass eine Rechnung aus sich heraus nicht völlig einfach nachvollzogen werden kann"). Darüber hinaus geht das Papier nur in marginalen Punkten (der Verbrauch des Vorjahreszeitraums ist auf einen vergleichbaren Zeitraum abzustellen, Erläuterungen zu den Durchführungen von Verbrauchsschätzung).

Ab dem 1.4.2009 sollen innerhalb eines Jahres die Empfehlungen von den Stromversorgern umgesetzt sein.

Hinweise, wie die Informationen für Verbraucher verständlich dargestellt werden können, fehlen in der Empfehlung. Dabei haben aktuelle Umfragen ergeben, dass die meisten Verbraucher ihre Rechnung nicht vollständig verstehen und auch nicht sicher sind, dass die Rechnung überhaupt korrekt erstellt wurde. 16 Prozent der Verbraucher geben an, dass sie schon einmal eine falsche Stromrechnung erhalten haben. Untersuchungen, wie Rechnungen verständlicher gestaltet werden können, gibt es in Deutschland mit einer Ausnahme (Stadtwerke Heidelberg) nicht. Einige Hinweise enthält eine aktuelle Studie des IFEU Heidelberg. Ifeu Studie Stromrechnungen Leider sind die Ergebnisse dieser Studie in der Branchenempfehlung nicht berücksichtigt worden.

Die EU-rechtlich vorgeschriebene Stromkennzeichnungspflicht auf der Stromrechnung wird in der Branchenempfehlung überhaupt nicht erwähnt.

Nach Artikel 13 der geltenden Effizienzrichtlinie Richtlinie (2006/32/EG), Art. 13, Abs 3 d, umzusetzen bis 17.5.2008 müssen mit der Abrechnung folgende Informationen übermittelt werden:

"Kontaktinformationen für Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnliche Einrichtungen einschließlich Internetadressen". Auch dies wird in dem Branchenpapier ignoriert.

Ferner schreibt diese EU-Richtlinie vor: "Die Abrechnung auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs wird so häufig durchgeführt, dass die Kunden in der Lage sind, ihren eigenen Energieverbrauch zu steuern".

Es verwundert schon sehr, dass es dem Bundeswirtschaftsministerium als Initiator der Transparenzoffensive offensichtlich nicht einmal gelungen ist, die nach EU-Recht geltenden Mindestanforderungen an Stromrechnungen durchzusetzen.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat den Bundeswirtschaftsminister aufgefordert, die Stromwirtschaft nun auf dem Verordnungsweg zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Verbrauchermindestinformationen anzuhalten. Das Ergebnis der Transparenzoffensive bezeichnet der Verbraucherverband als enttäuschend und beschämend.

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