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Den Verbrauch im Blick
(05. September 2006)
Falsche Zählerstände
Die ständige Überwachung von Strom- und Gaszählern erlaubt einen Abgleich mit den Durchschnittswerten. Bei ungewöhnlich hohem Verbrauch werden der Kunde und der Versorger sofort alarmiert, um die Ursachen aufzuspüren. Denn viele Kunden wundern sich über Verbräuche, die mehrfach über den Vorjahreszahlen liegen. Die Ursachen dafür lassen sich oft im Nachhinein nicht mehr aufklären. Ein intelligenter Zähler verhindert solche unangenehmen Überraschungen.
Die Stunde der Abrechnung naht
Strom- und Gasabrechnungen können in vielen Punkten falsch sein. Leider ist dies immer häufiger der Fall, so dass es sich empfiehlt, immer erst folgende Punkte zu überprüfen:
- Stimmen alle Angaben zum Kunden und zum Lieferanten?
- Stimmen die abgerechneten Zählerstände mit den tatsächlichen Zählerständen überein?
- Wurden alle Werte richtig in die Abrechnung übertragen?
- Arbeitet der Zähler korrekt?
- Bei Gasrechnungen: Stimmt die Umrechnung von Kubikmeter in Kilowattstunden?
- Bei Gasrechnungen: Stimmt der verwendete Brennwert?
- Wurde der richtige Tarif berechnet?
- Ist der angesetzte Energiepreis berechtigt, entspricht er der Billigkeit? 9. Wurden im Fall einer Tariferhöhung die Zwischenzählerstände richtig geschätzt?
- Wurden bereits geleistete Abschlagszahlungen korrekt verrechnet?
- Wurden künftige Abschlagszahlungen richtig berechnet?
Erst wenn alle diese Fragen überzeugend mit "Ja" beantwortet werden können, dann sollte man die Rechnung begleichen.
Zwei Prozent falsche Abrechnungen
Die Versorger sparen am Personal. Deshalb gibt es bei Rückfragen oft keine qualifizierte Auskunft. Die Abrechnungsprogramme sind meist schlecht und unübersichtlich. So kommt es immer wieder zu Bedienungsfehlern und falschen Abrechnungen. Versorger räumen intern ein, dass etwa zwei Prozent aller Abrechnungen falsch sind. Die tatsächliche Quote dürfte jedoch weit höher liegen. Allzu viele Verbraucher zahlen deshalb falsche und überhöhte Abrechnungen, weil ihnen eine Kontrolle nicht möglich ist oder weil sie sich mit ihren berechtigten Einwänden gegen das Versorgungsunternehmen nicht durchsetzen können.


