Nicht ohne Prüfung zahlen Etliche Stromversorger fordern von Verbrauchern Nachzahlungen für fehlerhafte oder angeblich unbeglichene Stromrechnungen.

Nicht ohne Prüfung zahlen

(15. Juni 2005) - Etliche Stromversorger fordern von Verbrauchern Nachzahlungen für fehlerhafte oder angeblich unbeglichene Stromrechnungen. Äußerste Vorsicht ist geboten.

In den uns bekannten Fällen handelt es sich dabei um Rechenfehler des Versorgungsunternehmens. Herr O. erhielt eine Nachberechnung über 600 Euro. Herr O. beschwerte sich zweimal schriftlich beim Sachbearbeiter, weil die Forderung unbegründet war. Ohne Erfolg! Erst ein Brief an den Vorstand führte zu einer ordentlichen Abrechnung. Dabei stellte sich ein Guthaben von 500 Euro zugunsten des Kunden heraus. In einem anderen Fall wurden vermeintliche frühere Mehrverbräuche mit dem aktuellen viel höheren Strompreis beaufschlagt.

Es zeigt sich, dass die Abrechnungsprogramme der Stromversorger oft primitivste Regeln der Buchhaltung missachten. Wenn eine Strom- oder Gasrechnung sich nachträglich als falsch herausstellt, muss der Versorger diese Rechnung für ungültig erklären, dafür einen nachvollziehbaren Grund benennen und eine neue Rechnung stellen. Das ist innerhalb einer Frist von zwei Jahren noch möglich.

Danach sind solche Forderungen verjährt. Nachforderungen sollten nur nach genauester Prüfung erstens der sachlichen Grundlage einer Nachforderung und zweitens der korrekten Verrechnung aller erfolgten Zahlungen akzeptiert werden. Hat der Verbraucher die Nachforderung erst einmal ganz oder teilweise gezahlt, kann er zuviel gezahlte Beträge nur durch einen Rückforderungsprozess durchsetzen. Herr O. hätte 1.100 Euro zuviel bezahlt.

letzte Änderung: 29.04.2024