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Es geht meist nicht ohne Anwalt

Ohne Hilfe durch Anwälte oder Verbraucherschutzorganisationen sind Verbraucher der Willkür der Versorger schutzlos ausgeliefert.

(5. Juni 2006)

Beispiel 1: Frau B. gegen E.ON Hanse

Frau B. ist 65 Jahre alt und wohnt auf einem ehemaligen Bauernhof. Zwischen 1998 und 2004 verbrauchte sie jährlich 6.000 bis 7.000 kWh Strom. Im Jahr 2005 erhielt sie eine Rechnung über 29.000 kWh. Der Zähler wurde darauf hin ausgetauscht. Als Frau B. sich beschwerte, wurde lediglich der neue Zähler überprüft. Ein Fehler wurde seitens E.ON nicht eingeräumt.

Frau B. schaltete einen Anwalt ein. Eine Hochrechnung des aktuellen Verbrauchs führte wieder zu einem Jahresverbrauch von 7.000 kWh. Das bereits eingeleitete Inkassoverfahren wurde durch die Intervention des Anwalts unterbrochen. Die neue Abrechnung wies sogar ein Guthaben auf. Ohne Einschreiten des Anwalts wäre das Inkassoverfahren seitens E.ON unerbittlich weitergeführt worden, weil der Stromversorger nicht bereit war, sich mit der Kundin überhaupt auseinander zu setzen.

Beispiel 2: Frau S. gegen Stadtwerke Kiel

Frau S. zahlt 2001 ordnungsgemäß 155 DM monatlich an die Stadtwerke Kiel. In der Abrechnung von 2003 waren bereits bezahlte Abschlagszahlungen nicht richtig verbucht worden. Persönliche Vorsprache und telefonische Bitten verliefen fruchtlos im Sande, Frau S. beauftragte deshalb einen Anwalt. Der Anwalt konnte den Sachverhalt klären und die Stadtwerke ließen die zu Unrecht erhobene Forderung fallen.

Im Januar 2006 kam überraschend eine neue Mahnung, obwohl der Versorger die Abschlagszahlungen kontinuierlich abgebucht hatte. Erst nach mehrmaligem Schriftwechsel und einer persönlichen Besprechung wurde die fehlerhafte Forderung fallen gelassen und das Konto auf Null gesetzt.

Die Beispiele zeigen:

Die Versorger machen bei der Abrechnung nicht nur vielfach Fehler. Sie sind auch oft nicht bereit, diese Fehler auf eine einfache Beschwerde des betroffenen Verbrauchers hin zu korrigieren. Ohne Hilfe eines Anwalts geht es deshalb vielfach nicht. Verbraucher sollten sich nicht einschüchtern lassen und auf korrekten Abrechnungen bestehen.

Der Bund der Energieverbraucher hilft Betroffenen:

  • Er überprüft die Abrechnung für 20 € (Mitglieder: 10 €)
  • Er stellt Kontakt zu einem fachlich versierten Anwalt her

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