Zwangsverkauf von Stadtwerke-Beteiligungen? Das Bundeskartellamt will, dass die großen Energiekonzerneihre Beteiligungen an Stadtwerken und Regionalversorgernverringern.

Zwangsverkauf von Stadtwerke-Beteiligungen?

(13. Januar 2008) Das Bundeskartellamt will, dass die großen Energiekonzerne ihre Beteiligungen an Stadtwerken und Regionalversorgern verringern. Man brauche eine Obergrenze für den zulässigen Verflechtungsgrad, so Kartellamts-Chef Bernhard Heitzer.

Der hohe Beteiligungsbesitz der Energiekonzerne sei eines der größten Hindernisse für mehr Wettbewerb auf den Endkundenmärkten. Die Abtrennung des Beteiligungsbesitzes sei der schnellste Weg, um die strukturellen Voraussetzungen auf den Energiemärkten zu verbessern.

Die vertikale Entflechtung biete die Chance für mehr Wettbewerb, ohne dringend notwendige Investitionen in Netze und Kraftwerke zu gefährden. Käufer für die Beteiligungen zu finden sei kein Problem. So habe es 17 Interessenten bei der Teilprivatisierung der Stadtwerke Leipzig gegeben, so Heitzer.

RWE wies die Forderung zurück. Die Beteiligungen an Stadtwerken seien vom Kartellamt teilweise unter substanziellen Auflagen genehmigt worden, Eingriffe in die Unternehmenssubstanz seien darüber hinaus zu Recht an hohe Voraussetzungen geknüpft und stießen schnell an verfassungsrechtliche Bedenken, hieß es. Das geltende Kartellrecht biete bereits heute hinreichende Instrumentarien zum Schutz eines funktionierenden Wettbewerbs.

E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall sind an etwa der Hälfte aller deutschen Stadtwerke und Regionalversorger mit mindestens 10% beteiligt und sichern sich damit einen unmittelbaren Zugang zu den Kunden, die Kontrolle über das Endverteilernetz und direkten Einfluss auf die Preisbildung auf den regionalen Märkten.

letzte Änderung: 30.03.2026