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FlexStrom AG
Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.
Ombudsmann: Flexstrom muss Bonus zahlen
(4. Januar 2012) Die Schlichtungsstelle Energie hat ihre erste Schlichtungsempfehlung veröffentlicht.
Obwohl der Versorger nicht ausdrücklich genannt ist, handelt es sich bei dem betroffenen Versorger eindeutig um Flexstrom.
Die Schlichtungsstelle hat entschieden, dass der Jahresbonus zu zahlen ist, auch wenn der Verbraucher nach einem Jahr den Vertrag kündigt und dass Flexstrom die Fallpauschale von 350 Euro zu zahlen hat.
Die Empfehlung ist ausführlich juristisch begründet.
Es handelt sich bei der Entscheidung der Schlichtungsstelle um eine Empfehlung, die nicht verbindlich ist. Die juristische Argumentation ist aber dermaßen fundiert und überzeugend, dass nach Überzeugung des Bund der Energieverbraucher e.V. künftig kein Gericht mehr zu einer anderen Auffassung gelangen kann. Der juristisch verantwortliche Ombudsmann Dr. Dieter Wolst ist ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof.
Der Bund der Energieverbraucher e.V. ist davon überzeugt, dass Flexstrom nunmehr in allen entsprechenden Fällen den Bonus auszahlen wird, weil weitere Auseinandersetzungen das Unternehmen finanziell und in seinem Ansehen lediglich weiter schädigen würde.
Die Schlichtungsempfehlung führt aus, dass die strittige Klausel nichtig ist und zitiert das rechtskräftige Urteil des Landgerichts Heidelberg, das von „versuchter Bauernfängerei“ spricht.
Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.
"Trübe Funzel" für Flexstrom und Stromio
(23. September 2011) Der Bund der Energieverbraucher e.V. vergibt heute die "Trübe Funzel" an Flexstrom und Stromio.
Diese beiden Firmen zeichnen sich aus durch außergewöhnlich rüdes Verhalten gegenüber Verbrauchern. Kunden werden von diesen beiden Firmen vorwiegend als Kontonummern wahrgenommen, bei denen man möglichst viel abbuchen sollte.
Der Bund der Energieverbraucher e.V. fordert alle Marktbeteiligten auf (Verbraucher, Bundesnetzagentur, Vergleichsportale, Verbraucherberatungsstellen), das Verhalten der beiden Preisträger und der verbundenen Firmen Flexgas und Gas.de zu honorieren und ihnen ebenfalls unmissverständlich die rote Karte zu zeigen.
Konkrete Fälle, wie die beiden Preisträger mit ihren Kunden umspringen, lassen sich in großer Zahl im Internet nachverfolgen. (Beispiel: Flexstrom und Stromio)
"Die EU-Energierichtlinien schreiben vor (Richtlinie 2009/72/EG Anhang 1, Abs (1),d)), dass Kunden gegen unfaire und irreführende Verkaufsmethoden geschützt werden müssen. Jetzt ist es an der Zeit, dass der Bund der Energieverbraucher e.V. als Interessenvertreter aktiv wird und die Verbraucher schützt", so Aribert Peters, der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher e.V. .
Flexstrom: Bundesnetzagentur soll kritisch prüfen
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Wirbel um Billiganbieter
Experten und Kunden beschweren sich über Tarife mit Vorauskasse, Kaution, wenig Nachhaltigkeit und schlechten Service. weiter lesen



