Strom-Monopoly im Neufünfland In den neuen Ländern ist ein Konflikt zwischen Stadtwerken und den Regional- und Verbundunternehmen ausgebrochen.

Strom-Monopoly im Neufünfland

West-EVU kassieren von Ost-Stromkunden Milliarden von Mark zuviel: Geld zurückfordern!

In den neuen Ländern ist ein Konflikt zwischen Stadtwerken und den Regional- und Verbundunternehmen aufgebrochen, der für die Verbraucher höchst interessant zu werden verspricht. Denn die Stadtwerke-Ost haben gemeinsam ein Gutachten über das Ost-Verbund-EVU VEAG (Vereinigte Energiewerke Aktiengesellschaft) erstellen lassen: Von der LBD BeratungsgesellschaftmbH, Berlin. Das Ergebnis ist sensationell.

Denn es belegt im Detail einen Preismißbrauch des Stromkartells in den neuen Ländern. Als "ewige Gelddruckerlaubnis" hatte die Energiedepesche im Heft 10, 1990 den Stromvertrag kritisiert. Das vorliegende Gutachten zeigt im Detail auf, daß mit diesen Verträgen inzwischen Milliarden gemacht worden sind, daß dies zu Lasten der Verbraucher ging und trotz ausgeklügelter Verträge gegen geltendes Recht verstößt. Die VEAG hält dagegen, sie habe kaum Gewinn gemacht, keine Dividenden ausgeschüttet und sei durch die Braunkohleverstromung schwer belastet. Daher gebe es keine Spielräume für Preissenkungen.

Das Gutachten zeigt jedoch, daß die VEAG zwischen 1991 und 1994 tatsächlich einen Gewinn von 4,4 Milliarden Mark erzielt hat. Diesen Gewinn hat sie in den Bilanzen säuberlich versteckt. Der operative Cash-Flow (Einnahmen abzüglich Ausgaben abzüglich Abschreibungen) betrug sogar 7,5 Milliarden Mark. Die VEAG konnte aufgrund der überhöhten Strompreise ihr Eigenkapital von 800 Millionen auf 5,5 Milliarden DM aufbessern. Um diesen Betrag sind dem Gutachten zufolge die Anteilseigener der VEAG, in der Hauptsache RWE, Preussenelektra und Bayernwerk auf Kosten der Stromkunden Ost reicher geworden. Dies trotz angeblich belastender Umweltauflagen, Soziallasten, Investitions- und Sanierungslasten, Braunkohleverstromungs-"Verpflichtungen" sowie Konkurrenz zur Eigenstromerzeugung.

Durch die bilanztechnische Verdeckung der Gewinne brauchte die VEAG auch kaum Ertragssteuern zu zahlen, die bei offener Ausweisung der Gewinne in Milliardenhöhe fällig gewesen wären. Die VEAG konnte auch in großem Umfang liquide Mittel ansammeln, so daß 1994 allein 245 Millionen DM an Zinsgewinnen erzielt wurden. Das Gutachten hat die VEAG mit strukturähnlichen Verbundunternehmen West verglichen. Diese Unternehmen haben 65% ihres operativen Cash-flows (Einnahmen abzüglich Ausgaben abzüglich Abschreibungen) als Gewinn ausgewiesen. Die VEAG weist trotz deutlich höherem Cash-flow in ihren Bilanzen einen Verlust aus.

Im Vergleich zu anderen Stromversorgern und Unternehmen anderer Branchen liegen die Kapitalrenditen der VEAG weit über dem Durchschnitt. Das Gutachten folgert: "Die VEAG betreibt für sich und ihre Anteilseigner eine exzessive Konsolidierungs- und Thesaurierungspolitik zu Lasten der ostdeutschen Stromverbraucher. Die VEAG versucht, ihre marktbeherrschende Stellung als Stromerzeuger in den neuen Bundesländern mit allen Mitteln aufrechtzuerhalten und auszubauen, ohne einen Beitrag zu einer preiswürdigen und ressourcenschonenden Stromversorgung für die ostdeutschen Stromverbraucher zu leisten. Das Kartellgesetz gibt auch den von wettbewerbsbeschränkenden und mißbräuchlichen Verhaltensweisen betroffenen Unternehmen direkte, vor den Zivilgerichten geltend zu machende Schadensersatzansprüche."

letzte Änderung: 16.07.2012