Die Gründung der VEAG
Am 22.08.1990 hat die damalige DDR-Regierung mit der Treuhandanstalt und RWE, Preussenelektra und Bayernwerk den "Stromvertrag-Verbundstufe" und den "Stromvertrag- Regionalstufe" abgeschlossen. Die beiden früheren Verbund-Unternehmen der DDR mit ihren Kraftwerken wurden zur VEAG AG verschmolzen.
Diese neue VEAG ging zu drei Vierteln an die drei West-EVU. Gleichzeitig gingen sieben der elf Regional-EVU der DDR zu 51% an dieselben drei West-EVU. Die noch nicht bedienten westdeutschen Verbund-Unternehmen (BEWAG, HEW, EVS, VEW, IAW) erhielten die vier restlichen Regional-EVU sowie 25%-Anteil an der VEAG.
Die Regional-EVU wurden verpflichtet, 70% ihres Strombedarfs von der VEAG zu beziehen. Als Kaufpreis für die VEAG waren vier Milliarden Mark zu zahlen, davon zwei Milliarden sofort. Ferner verpflichteten sich die VEAG-Käufer dazu, eine sichere und preisgünstige Versorgung anzustreben, die dem westdeutschen Preisniveau vergleichbar ist und die gegenwärtig herausragende Rolle der Braunkohleverstromung zu beachten (Präambel Stromvertrag).
Zunächst übernahmen die West-EVU nur die Geschäftsbesorgung der VEAG, die Privatisierung erfolgte erst am 6.9.1994. In der Zwischenzeit hatte die VEAG schon Milliardenpolster gebildet. Kurz vor der Privatisierung wurde von der Treuhand im Juni 1994 ein Vermögen von 3,1 Milliarden Mark von der VEAG als eigenständiges Unternehmen ("VEAG-Vermögensverwaltungs- gesellschaft mbH") im Treuhand-Bereich abgespalten. Um den Wert dieser Abspaltung wurde der VEAG-Kaufpreis reduziert. Die VEAG wurde also nach diesen in der Studie enthaltenen Informationen praktisch verschenkt. Es fragt sich hier, ob der Staat in Person der Treuhand Milliarden an die Privatwirtschaft verschenken darf. Die Abspaltung hat den Charakter einer verdeckten Gewinnausschüttung: Denn das Vermögen der VEAG wurde ohne steuerrechtlich zulässige Gründe gemindert. "Damit verstieß die Treuhandanstalt gegen § 42 der Abgabenordnung".