Strompreise West - Ost Das Strompreisgenehmigungverfahren billig den Stromversorgungsunternehmen angemessene Gewinne zu.

Strompreise West-Ost

Das Strompreisgenehmigungsverfahren billigt den Stromversorgungsunternehmen angemessene Gewinne zu. Das in Nordrhein-Westfalen eingesetzte Erhebungsbogenverfahren wurde im Gutachten auf die VEAG angewendet. Es stellt sich heraus, daß die VEAG nach korrekter Bilanzierung "Fünf Mrd. DM mehr Gewinn erzielt hätte, als nach dem Erhebungsbogenverfahren genehmigungsfähig wäre" (S. 83).

"Das Ergebnis zeigt, daß die VEAG erheblich höhere Gewinne erzielt, als sie nach einer vereinfachten Gewinnermittlung gemäß Erhebungsbogenverfahren zur Genehmigung von Tarifen genehmigungsfähig wären" (S. 84). "Für 1994 ergibt sich ein angemessener Gewinn in Höhe von 611 Mio. DM. Die VEAG hatte aber einen Vorsteuergewinn von 1.735 Mio. DM erreicht. Der Gewinn der VEAG übersteigt den höchsten angemessenen Gewinn um 1.124 Mio. DM in 1994.

Der Teil des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, der den angemessenen Gewinn übersteigt, ist eine Monopolgewinn und von der VEAG den Kunden für die Vergangenheit zurückzugewähren. Für die Vergangenheit bedeutet dies einen Rückzahlungsanspruch der Kunden gegenüber der VEAG in Höhe von rund 2.640 Mio. DM und bezogen auf das Geschäftsjahr 1994 eine Preissenkungserfordernis von 2,24 Pf/kWh"(S. 90). "Für das Jahr 1996 ergibt sich gegenüber 1994 eine Preissenkungserfordernis von 1.058 Mio. DM oder 2,1 Pf/kWh. Dies würde zu einem spezifischen Strompreis der VEAG von ca. 10,5 Pf/kWh führen"(Gutachten, S. 97). Beim Vergleich der Strompreise zwischen alten und neuen Bundesländern ergibt sich eindeutig ein Preisgefälle zugunsten der alten Länder.

letzte Änderung: 16.07.2012