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Energiebezug + Strom + Stromwirtschaft + Stromversorger + VEAG

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Gutachten der WIBERA zu den Strompreisen und den Lieferverträgen der Regionalversorgungsunternehmen (RVU) in den neuen Ländern.

Bei Abschluss der Strombezugsverträge mit den RVU waren die Stadtwerke in einer ungünstigen Position. Nach dem Stromvergleich hatten die Kommunen zwar einen Anspruch auf die örtlichen Anlagen und Netze; die Übertragung koppelten die RVU jedoch in der Regel an den Abschluss ihnen genehmer, für die Stadtwerke aber ungünstiger Bezugsverträge.

Das Gutachten der Wibera stellt eine erste systematische Untersuchung der Bezugspreise und Lieferverträge der Stadtwerke dar. Wesentliches Ergebnis ist, daß die Preise der RVU überhöht und die Verträge einseitig zum Nachteil der Stadtwerke konzipiert sind. Obwohl alle 12 RVU ihren Strom nach einem Einheitsvertrag beziehen, sind die Bezugspreise sowie die Bezugskonditionen für die Stadtwerke höchst unterschiedlich. Die Preisunterschiede machen bis zu 15% aus. In der Regel sind sie deutlich ungünstiger als in Westdeutschland. Dies nährt den Verdacht, daß die Preise nicht, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, "kostenverursachungsgerecht" gestaltet sind.

Durchschnittlich zahlen die ostdeutschen Stadtwerke um 2,5 Pf/kWh höhere Preise als in Westdeutschland. Hinzu kommt, daß die VEAG den RVU Preisnachlässe gewährt hat, die bislang nicht an die Stadtwerke weitergegeben wurden. Trotz günstigerer Bezugspreise haben die RVU - mit Genehmigung der Preisbehörden - die Tarife erhöht. Stadtwerke wurden entsprechende Tariferhöhungen nicht genehmigt. Das bedeutet, dass die Preise der Stadtwerke für Haushalte sich im Schnitt deutlich unterhalb denen der RVU bewegen. Gravierend ist außerdem, daß drei östliche RVU von den Stadtwerken höhere Preise als von letztverbrauchenden Industriekunden verlangen - bei gleichen Abnahmeverhältnissen. Das hat zur Konsequenz, dass diese Stadtwerke große Industriekunden nicht oder nur mit Verlusten beliefern können.

Auch von der Kostenseite her werden die RVU-Preise unter die Lupe genommen. Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass die meisten RVU die aus den Kosten errechneten Preisobergrenzen unangemessen überschreiten. Berücksichtige man allein die zwischenzeitlich von der VEAG den RVU gewährten Preisnachlässe, sei ein Preissenkungsspielraum bis zu 1,1 Pf/kWh ab 1994 evident.

Die Analyse der Lieferverträge ergibt, so die Wibera, vielfältige Benachteiligungen ostdeutscher Stadtwerke gegenüber westdeutschen. Im Kern würden alle Risiken, die mit dem Bezug von elektrischer Leistung verbunden seien, auf die Stadtwerke verlagert - bei überhöhten Preisen. Auch hätten die RVU extrem lange Laufzeiten durchgesetzt ohne ausreichende Möglichkeiten für Vertragsanpassungen. Kritisiert werden auch die Verträge über Reservelieferungen. Die von den RVU angebotenen Konditionen seien sehr unterschiedlich. Ein Vergleich deute auch hier auf überteuerte Angebote einiger RVU hin.

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