E.on hat schlechte Karten in Hamburg
(19. November 2010) In der Berufung zur Sammelklage von 53 Hamburger Gaskunden zeichnet sich eine Niederlage der E.ON Hanse AG, Quickborn, ab. In einer vorläufigen Bewertung nannte das Hanseatische Oberlandesgericht alle Preiserhöhungen seit Oktober 2004 ungültig.
Die endgültige Entscheidung wird am 22. Dezember verkündet, eine Revision vor dem BGH wird wohl zugelassen. Sollte das Gericht seiner vorläufigen Bewertung folgen, würde das Urteil des LG Hamburg vom Oktober 2009 bestätigt, nach dem die AGB-Klausel zu Preisänderungen und alle darauf gestützten Erhöhungen ungültig sind.
Die Klausel, dass das Unternehmen berechtigt ist, die Preise der allgemeinen Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen, sei zu allgemein, zu intransparent und damit nichtig, hieß es damals.