E.ON: Schlappe in Datteln
(08. September 2009) Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster erklärte den Bebauungsplan der Stadt Datteln für das E.ON-Steinkohlekraftwerk für unwirksam (AZ:10 D 121/07 NE).
Die Richter führten in der Urteilsbegründung eine Vielzahl von Verstößen der Stadt Datteln z. B. gegen Auflagen bei Klima-, Natur- und Lärmschutz sowie gegen Vorgaben im Landesentwicklungsplan bei der Standortwahl für solche Kraftwerke an.
Außerdem sei das Gefährdungspotenzial des Kraftwerks bei einem Störfall nicht genügend abgewogen worden. Die Stadt Datteln will das Urteil nun prüfen und dann über weitere Schritte entscheiden.
Mit dem Bebauungsplan, gegen den ein Landwirt aus Waltrop geklagt hatte, sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bereits im Bau befindliche größte Monoblockanlage in Europa geschaffen werden. Welche Auswirkungen das Urteil auf den Bau des Kraftwerks habe, sei noch unklar, hieß es.
Nach bisherigen Planungen sollte die Anlage mit einer Leistung von rund 1100 MW 2011 ans Netz gehen. E.ON hatte das Kraftwerk mit einem Wirkungsgrad von mehr als 45% als Vorbild für weitere Kraftwerksbauten in Deutschland bezeichnet.