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Energiebezug + Strom + Wechsel des Stromanbieters

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Was passiert bei einem Umzug?

(16. Oktober 2003) Wer einen Umzug plant, sollte sich rechtzeitig um die Stromversorgung in der neuen Wohnung kümmern. Die Stromversorger vor Ort gehen davon aus, dass schon das Anmachen des Lichtschalters - also jeglicher Strombezug im neuen Domizil nach dem Abmeldetermin des Vormieters faktisch ein Vertragsverhältnis zur Stromlieferung mit der Mindestlaufzeit von einem Jahr herstellt. Diese Frage ist zwar rechtlich nicht eindeutig geklärt, wer möchte sich jedoch direkt nach dem Umzug auf einen Rechtsstreit mit dem Stromversorger einlassen. Drei Varianten sind beim Umzug zu unterscheiden:

  • Wer vor seinem Umzug bereits zu einem neuen Stromanbieter gewechselt ist, muss diesem seine neue Adresse mitteilen, wenn er weiter von ihm versorgt werden will. Am neuen Wohnort muss zusätzlich die Frage des Netzanschlussvertrags mit dem Versorger geklärt werden. Dies sollte mit dem Stromversorger und/oder mit dem Netzbetreiber vor Ort rechtzeitig besprochen werden.
  • Wer bisher Kunde beim ortsansässigen Versorger des alten Wohnorts war, muss diesem seinen Auszug mit Datum rechtzeitig mitteilen. Hinweis auf Sonderkündigungsrecht? Fristen? In Falle eines normalen Haushaltstarifvertrags kann der Vertrag mit zweiwöchiger Frist zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Bei einem Sonderkundenvertrag müssen die im Vertrag festgehaltenen Fristen beachtet werden.
  • Wer in der neuen Wohnung nicht von den dortigen Stadtwerken sondern von einem neuen Anbieter versorgt werden möchte, muss rechtzeitig einen Vertrag abschließen. Wer bisher Kunde beim ortsansässigen Versorger des alten Wohnorts war und am neuen Wohnort vom dortigen allgemeinen Versorger Strom bekommen möchte, muss beiden Versorgern rechtzeitig Aus- und Einzugstermine mitteilen. Er erhält von den neuen Stadtwerken dann in der Regel eine Mitteilung über Vertragsgrundlage, Strompreis und Zählerstand.

Es empfiehlt sich in allen drei Fällen, die Zählerstände, die Zählernummern sowie das jeweilige Ablesedatum sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung festzuhalten und dem jeweiligen zuständigen Versorger mitzuteilen . (Basiert wesentlich auf einem Faltblatt der Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz).

 Umzug? Best Practice Empfehlung Download 20 kB PDF  (09.07.2003)

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