Laufzeit für Kapazität
(21. Januar 2010) Der neue Präsident des Kartellamtspräsidents Andreas Mundt appellierte an die Politik, auch die Stadtwerke in die Diskussion über die Laufzeitverlängerung einzubeziehen, berichtet die Financial Times. Nach Auffassung der Wettbewerbshüter könnten die zur Verlängerung anstehenden Kapazitäten durchaus auch an andere Inhaber gehen. Alternativ wäre aus Sicht des Kartellamts denkbar, dass die vier Kernkraftwerksbetreiber zwar die Verlängerungskapazitäten selbst nutzen, dafür aber fossile Kraftwerkskapazitäten an andere abgeben. Auch eine Kombination aus der Weitergabe von Kapazitäten und finanziellem Ausgleich sei denkbar.
Damit spricht das Kartellamt den Kommunalversorgern aus der Seele. Die Stadtwerke fürchten um ihre Stellung im deutschen Strommarkt. Viele Stadtwerke hatten in den vergangenen Jahren Investitionen in neue Gas- und Kohlekraftwerke sowie Windparks in Angriff genommen. Sie wollen so die Marktmacht der vier Großkonzerne brechen, die bislang mehr als 80 Prozent der Stromerzeugung kontrollieren. Die Investitionen lohnen sich aber nur bei hohen Preisen im Stromhandel. Die Stadtwerke haben dabei ein stetig sinkendes Angebot von billigem Atomstrom einkalkuliert.
Das Thema habe eine "stark wettbewerbliche Komponente", sagt Mundt. Würde nämlich die derzeit geltende Regelung weiter Bestand haben, würden die vier großen Energiekonzerne mit dem Ausstieg aus der Kernenergie unter dem Strich etwa 22 Prozent der Erzeugungskapazitäten in Deutschland verlieren. "Das Auslaufen der Kernkraft hätte zu einem Entflechtungseffekt geführt", erklärt der neue Kartellamtspräsident. Kleinere Anbieter hätten die Chance gehabt, die Lücke zu füllen. Der Bund der Energieverbraucher e.V. begrüsste das Vorgehen des neuen Präsidenten des Bundeskartellamt Andreas Mundt. Endlich werde das Amt unter der neuen Leitung seiner Aufgabe wieder gerecht, sagte der Vereinsvorsitzende Aribert Peters.