Bundeskartellamt mahnt RWE ab
Überwälzung von mehr als 25 % der CO2-Zertifikatskosten missbräuchlich
(11. Januar 2007) Das Bundeskartellamt in Bonn hat den RWE-Konzern wegen missbräuchlich hoher Strompreise für Industriekunden abgemahnt. Nach vorläufiger Beurteilung der Behörde waren die Industriestrompreise des Konzerns im fahr 2005 insoweit missbräuchlich, "als in den Preisen mehr als 25 % des im Preis anteilig enthaltenen CO2-Zertifikatswerts überwälzt wurde".
RWE widerspricht der Auffassung des Bundeskartellamts nachdrücklich. Das Amt ignoriere die Grundlagen der Preisbildung auf dem wettbewerblich organisierten Strommarkt und berücksichtige den grundlegenden Marktmechanismus nicht, der für die erfolgreiche Klimaschutzpolitik in Europa notwendig sei.
Unter Heranziehung eines brennstoffübergreifenden Umrechnungsfaktors und eines "Erheblichkeitszuschlags" beanstande das Bundeskartellamt in seiner vorläufigen Verfügung eine Überwälzung von bis zu 25 % des im Strompreis anteilig enthaltenen Zertifikatswertes nicht. Bei einem für 2005 ermittelten Zertifikate-Preis von 12€ könnten also anteilig 3€ eingerechnet werden. Jede darüber hinaus stattfindende Überwälzung sei aber als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung anzusehen. RWE und die anderen Verfahrensbeteiligten hätten nun Gelegenheit, bis zum 22. Feb. zur Abmahnung Stellung zu nehmen.
Kaum alternative Verwendung
Das Bundeskartellamt sei dabei von der wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnis ausgegangen, dass Opportunitätskosten im Prinzip in die betriebswirtschaftliche Kalkulation einfließen. Das setze allerdings voraus, dass die zur Stromerzeugung unentgeltlich zugeteilten Emissionsberechtigungen auch tatsächlich zum Verkauf zur Verfügung stehen. Eine Vergleichsbetrachtung mit anderen am europäischen Emissionshandel teilnehmenden Industrien habe ergeben, dass die Wettbewerbsbedingungen auf anderen Märkten eine Überwälzung der kostenlos zugeteilten Emissionsberechtigungen nicht erlauben, teilt die Behörde mit. Dies gelte nicht nur für Branchen, die im weltweiten Wettbewerb mit nicht am Emissionshandel teilnehmenden Wettbewerbern stehen, sondern auch für Branchen wie beispielsweise den Mineralöl-, Zement-, Kalk- oder Zucker- markt, in denen deutsche Unternehmen mit ebenfalls am Zertifikatehandel beteiligten nationalen oder europäischen Wettbewerbern konkurrieren.
Unabhängig von der Vergleichsbetrachtung mit anderen Industrien habe die Prüfung ergeben, dass aus stromwirtschaftlichen und emissionsrechtlichen Gründen lediglich für eine geringe Zahl der den Kraftwerksbetreibern zugeteilten Emissionsberechtigungen tatsächlich alternative Verwendungen für die Zertifikate bestanden. Nur insoweit wäre ein monetärer Nutzen entgangen, wenn der Wert dieser Zertifikate nicht einkalkuliert worden wäre.
Zahlreiche Unternehmen der stromintensiven Industrie hatten sich nach Angaben des Bundeskartellamts u.a. über den VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft und die Wirtschaftsvereinigung Metalle (WVM) über das Verhalten der Stromkonzerne in Bezug auf den Emissionshandel beschwert. Die Behörde hatte daher Verfahren gegen RWE und Eon Energie eingeleitet. Das parallel laufende Verfahren gegen Eon werde sich unter Berücksichtigung der im RWE-Verfahren gewonnenen Erkenntnisse unmittelbar anschließen.
Der Zertifikatehandel könne nur funktionieren, wenn sich die Preise für die Emissionsberechtigungen in den wirtschaftlichen Entscheidungen zum Einsatz der unterschiedlichen Kraftwerke niederschlagen, heißt es beim RWE. Der Emissionshandel impliziere damit auch politisch gewollte Strompreiseffekte. Nur so könne über Energieeinsparungen und Investitionen in emissionsärmere Produktionskapazitäten gezielt Klimaschutz betrieben werden. Wie auf dem Strommarkt bilde sich der Preis auf dem Zertifikatemarkt nach Angebot und Nachfrage. Europaweit gebe es einen Börsenpreis für die Zertifikate. Auf allen europäischen Strommärkten werde der Zertifikatepreis im Strompreis berücksichtigt. Nach Auffassung von RWE ist es nicht nachvollziehbar, dass diese in Europa einheitlichen Marktmechanismen einen Verstoß gegen deutsches Kartellrecht bedeuten sollen.
RWE verweist auf renommierte Ökonomen wie den Leibniz-Preisträger Prof. Dr. Axel Ockenfels und den ehemaligen Vorsitzenden der Monopolkommission, Prof. Martin Hellwig, die bestätigen, dass die Kosten für Zertifikate zu Recht in die Strompreisbildung einfließen - unabhängig davon, ob diese zugeteilt, gekauft oder im Wege einer Auktion erworben wurden. Unterstützung erhält RWE vom Verband der Verbundunternehmen und Regionalen Energieversorger in Deutschland (VRE) aus Bonn, der Interessenvertretung der privat-wirtschaftlich ausgerichteten Versorgungsunternehmen. Die Auffassung des Kartellamts schade dem Strommarkt und dem Klimaschutz gleichermaßen. Noch vor wenigen Tagen habe etwa der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium die Berücksichtigung von CO2-Kosten in den Strompreisen für zulässig erachtet. Vor der endgültigen Entscheidung werde sich die Kartellbehörde ernsthaft mit den Argumenten der Fachleute auseinandersetzen müssen. Sollte sie bei ihrer Auffassung bleiben, fordere dies geradezu eine gerichtliche Prüfung heraus, erklärte VRE-Geschäftsführer Wolf-Ingo Kunze.
Verweis auf Fachleute
Dagegen begrüßten VIK und WVM die Entscheidung des Bundeskartellamts. Keine andere vom Emissionshandel erfasste Branche sei in der Lage gewesen, die CO2-Kosten weiterzuwälzen, heißt es bei der WVM. Dies zeige, dass der angeblich liberalisierte Strommarkt in wesentlichen Teilen nicht funktioniere und einer strengen kartellrechtlichen Aufsicht bedürfe. Nach Ansicht des VIK gefährdet die Strompreispolitik der Versorger den Standort Deutschland. Die Behörde habe die außerordentlich starken Belastungen der industriellen Stromkunden durch die Einpreisung der Zertifikate bestätigt und unterstrichen, dass auch eine zukünftige Versteigerung von Teilen der CO2-Zertifikate oder die weitere Verknappung der Zertifikate die Situation der Stromkunden nicht verbessern bzw. noch weiter verschlechtern würde.
Der hessische Wirtschaftsminister Dr. Alois Rhiel kritisierte, die Abmahnung könne private und gewerbliche Stromverbraucher nicht dauerhaft entlasten. Die Bundesregierung müsse handeln, damit auch private Verbraucher geschützt werden. Der Bund solle die Zertifikate versteigern. Mit den Einnahmen sollte die Stromsteuer gesenkt werden. Eine vollständige Versteigerung würde laut Rhiel gut 5 Mrd. € jährlich einbringen. (aus ZfK, 1, 2007)