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Machtwirtschaft statt Marktwirtschaft
(16. Oktober 2003) Am 16. Januar 2003 diskutierte der Deutsche Bundestag über das 14. Hauptgutachten der Monopolkommission. Dabei sagte der Bundestagsabgeordnete Hartmut Schauerte folgendes:
"Wirtschaftsminister Müller war ein Monopolminister. Übrigens, es ist erstaunlich, wie wenig man noch von ihm hört. Er ist im Nebel der Ruhrschiene verschwunden....Die Liberalisierung der Energiemärkte. Es ist doch ein Jammer, was wir da erleben. Die Konzentration nimmt zu, die "Machtwirtschaft" explodiert und die Verbraucher zahlen hohe Zechen. ...Das muss man sich einmal vorstellen: Aufgrund der Politik nimmt der Wettbewerbsdruck ab. Als Reaktion machen die Unternehmen natürlich das, was möglich ist: Sie erhöhen die Preise. Obwohl die Unternehmen dies öffentlich sagen, ist von der Regierung kein Wort dazu zu hören....Wir erleben im Moment eine "Vermachtung" der Energiemärkte, die unterträglich ist. (zur Regierung) Nichts davon können Sie bestreiten, nicht davon können Sie erklären, nichts davon wollen Sie ändern. ...Was machen wir im Hinblick auf die Fusion von Eon und Ruhrgas?...Einem Unternehmen mit einem Marktanteil von 60 Prozent bescheinigt man zu Beginn der Debatte über die Liberalisierung des Gasmarkts, es sei zu klein. ...So, wie es läuft, mit den negativen Ergebnissen, die es zeitigt, mit den Verzögerungen und den Behinderungen beim Netzzugang, kann es nicht weitergehen. ...Es steht schlecht um den Wettbewerb und gut um die Monopole in unserem Land."
Monopolkommission gegen verhandelten Netzzugang und Verbändevereinbarung
Der Wettbewerb im Energiebereich ist gescheitert, weil Deutschland als einziges EU-Land den Zugang zu Strom- und Gasnetzen nicht geregelt hat, sondern der Verhandlung anheimstellt, der sog. "verhandelteNetzzugang", und der Vereinbarung von Verbänden ("Verbändevereinbarung"). In ihrem 14. Hauptgutachten hat dies die vom Bundeswirtschaftsministerium eingesetzte Monopolkommission deutlich kritisiert. Wir zitieren aus dem Gutachten.
"Nach Auffassung der Monopolkommission ist der Weg des "verhandeltenNetzzugangs" abzulehnen. In beiden energiewirtschaftlichen Branchen (Strom und Gas d. R.) wäre einem regulierten Netzzugang eindeutig der Vorzug zu geben, umgesetzt durch eine allgemeine Regulierungsbehörde für Netzsektoren. Die Ablehnung des Konzepts des verhandelten Netzzugangs als geeignetes Lösungskonzept beruht darauf, dass dieser Ansatz auch trotz dieser vergleichsweise großen Anzahl von Netzbetreibern grundsätzlich nicht in der Lage ist, das Problem überhöhter Netzzugangspreise in einer adäquaten Weise zu lösen.
Folglich ist eine Kostenprüfung unumgänglich; diese Auffassung hat sich inzwischen auch im Bundeskartellamt durchgesetzt. Eine solche Prüfung sollte nach Ansicht der Monopolkommission aber in eine generelle ex-ante Lösung á la Telekommunikationsregulierung münden, da sie in diesem Rahmen effektiver und mit besseren Ergebnissen verwirklicht werden kann.
Der Vorteil einer ex-ante Regulierung liegt in eindeutigen und transparenten kostenorientierten Standards für die Netzzugangspreissetzung sowie einer schnelleren Durchsetzbarkeit der Netzzugangswünsche und somit in einer besseren Planbarkeit entsprechen der Investitionen.
Hinzu kommt die Möglichkeit, den im Ausland verbreiteten Ansatz einer Anreizregulierung umzusetzen, welcher eine effiziente Preissetzung von Betreibern wesentlicher Einrichtungen fördert. Dieser fortschrittliche Ansatz ist im Rahmen einer Missbrauchsaufsicht nicht realisierbar. Schließlich ist die Monopolkommission der Auffassung, dass sich aus einer Kosten-Nutzen-Betrachtung die Einrichtung einer Regulierungsinstitution eindeutig rechtfertigt."
Meinungswechsel
"Bei diesen Empfehlungen ist sich die Monopolkommission eines Meinungswechsels gegenüber früheren Stellungnahmen bewusst. Die zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen mit der Zugangsproblematik in den leitungsgebundenen Industrien belegen aber das massive Missbrauchspotential der Netzmonopolisten. Die mangelhafte Kontrollierbarkeit der Missbräuche ex post spricht eindeutig für eine Ex-ante Regulierung.
Dem Argument der politischen Beeinflussbarkeit der Regulierung trägt die Monopolkommission dadurch Rechnung, dass sied ie Schaffung einer sektorübergreifenden Regulierungsinstanz fordern."
Diese grundsätzlichen Empfehlungen werden noch mit folgenden zusätzlichen Argumenten begründet, mit denen die grundsätzliche Eignung des gegenwärtigen Konzepts der Kartellaufsicht kritisch beleuchtet werden:
Verbändevereinbarung?
"Schließlich führt auch die Festlegung von Branchentarifen, wie beispielsweise in den Verbändevereinbarungen Strom und Gas, nicht zu einer wettbewerbskonformen Lösung. Die jeweils an den Verhandlungenbeteiligten Verbände haben einen Anreiz, sich zu Lasten Dritter, d.h. nicht verbandszugehöriger Unternehmen, speziell auch aus dem Ausland,u nd der (Klein-) Kunden zu einigen. Verbändevereinbarungen tendieren dazu, an zentralen Stellen unvollständig zu sein, auch wenn der Staat moderierend eingreift." "Bei einer unkritischen Verrechtlichung derartiger Vereinbarungen droht ein zusätzliches Hemmnis gegen die Umsetzung angemessener Netzzugangskonditionen."
Mehr zu diesem Thema: www.monopolkommission.de



