Netzverstaatlichung ist konsequent Wer auf Sicherheit nicht verzichten wolle, müsse die Netze verstaatlichen.

Netzverstaatlichung ist konsequent

(2. Januar 2007) - Prof. Ulrich Ehricke von der Universität Köln referierte auf der Jahrestagung des Instituts für Energierecht am 4. Dezember 2006 in Berlin über die EU-Richtlinien zur Versorgungssicherheit. Durch die Aufspaltung der Netze in verschiedene Gesellschaften fehle es derzeit im deutschen Stromnetz an der früher vorhandenen Gesamtverantwortung. Es gebe dadurch keine Reserven mehr im Netz und der Produktion.

Prof. Dr. Ulrich Ehricke

Das neue Energiewirtschaftsgesetz nehme die Unternehmen nur sehr schwach in die Verantwortung für die Netzsicherheit. "Die Versorgungssicherheit ist auf dem Altar des Wettbewerbs geopfert worden". Investitionen ließen sich grundsätzlich nicht vom Staat erzwingen. Der Staat könnte jedoch gesetzlich bestimmte Reserven vorschreiben. Eine Alternative dazu sind strenge Regeln für den Schadensersatz bei Netzstörungen und eine Garantiehaftung.

Wer auf Sicherheit nicht verzichten wolle, müsse die Netze verstaatlichen. Der Markt kann grundsätzlich keine Sicherheit herstellen. Analog zu den Bundesautobahnen und Bundeswasserstraßen wären konsequenterweise auch staatliche Energienetze denkbar.

Prof. Ehricke ist Direktor des Kölner Instituts für Energierecht, Richter am OLG Düsseldorf und Lehrstuhlinhaber für Europarecht.

letzte Änderung: 09.01.2025