Gutachten: Entflechtung keine Enteignung
(7. September 2007) Die Vorschläge der EU-Kommission, Strom- und Gasnetze von ihren bisherigen Betreibern eigentumsrechtlich zu trennen, stellten keine Enteignung dar, so ein Rechtsgutachten von RA Christian von Hammerstein der Agentur Hogan & Hartson Raue im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Berlin.
Es handle es sich juristisch um eine "den Grenzen der Sozialbindung des Eigentums unterliegende Inhalts- und Schrankenbeschränkung", die sich aus dem Grundgesetz ergebe. Auch der Eingriff in die Eigentumsgarantie sei verhältnismäßig, die Berufs- und Gewerbefreiheit, die Vereinigungs- und allgemeine Vertragsfreiheit blieben gewahrt.
Damit seien die verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt, so der vzbv. Der Vorschlag der EU-Kommission, einen unabhängigen Systemoperateur (ISO) einzusetzen, könne nur eine Übergangslösung sein, denn die großen Energiemonopolisten würden das Netz weiter behalten.
Wegen der nach wie vor kritischen Schnittstelle zwischen dem Betreiber und der Eigentümerstruktur wäre dann eine aufwendige Regulierung erforderlich. Der Wettbewerb im Strom- und Gasbereich könne nur funktionieren, wenn der Netzbetreiber allen Marktteilnehmern die notwendige Infrastruktur von sich aus zur Verfügung stellt.
Der Staat sei dann auch nicht mehr in der Pflicht, den Ausbau der Netze anzuweisen und zu planen. Ebenso könne sich die Regulierungsbehörde bei einer wirksamen Entflechtung darauf konzentrieren, die Kalkulationen der Netznutzungsentgelte zu kontrollieren, so der vzbv.