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Verbraucherschützer kritisieren:

"Regierung verbummelt Strom- und Gasregulierung - monatlicher Schaden für Verbraucher: rund eine Milliarde Euro".

(23. Juni 2004) - Verbraucherschützer haben das Bundeswirtschaftsministerium ermahnt, endlich die Strom- und Gasmärkte zu regulieren. "Bereits vor einem Jahr am 26. Juni 2003 sind die neuen EU-Richtlinien in Kraft getreten. Eine Umsetzung bis 1. Juli 2004 ist dort vorgeschrieben. Bis heute hat das Bundeswirtschaftsministerium noch nicht einmal einen kompletten Entwurf einer Richtlinienumsetzung vorgelegt. Offensichtlich will man die Umsetzung weiter verzögern. Die Leidtragenden sind die Verbraucher. Sie müssen monatlich rund eine Milliarde Euro durch überhöhte Strom- und Gaspreise bezahlen. Gerechte Strompreise würde die Verbraucherkaufkraft stärken und über 100.000 neue Arbeitsplätze entstehen lassen" beklagt Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher e.V. Jährlich würden lt. Angaben der Stromwirtschaft zwei Milliarden Euro in die Stromnetze investiert, jedoch 18 Milliarden Euro für die Nutzung der Netze kassiert.

Die Strompreise für Verbraucher sind für Verbraucher seit dem Jahr 2000 unaufhaltsam gestiegen, ohne dass es dafür eine Begründung gebe, so der Verband.

Durch Heraufsetzen der Netznutzungsentgelte habe sich die Branche weitgehend dem Wettbewerb entzogen, weil diese Entgelte dem Netzbetreiber zufliessen und dieser Netzbetreiber ein Monopolunternehmer bleibe. Deshalb sei ein Regulierung ähnlich wie im Telekommunikationsbereich seit langem überfällig.


Die Kosten der Stromübertragung betrugen 1988 2,8 Cent je Kilowattstunde laut einer Untersuchung für das Bundeswirtschaftsministerium. Angeblich betragen die Kosten heute 7,3 Cent, soviel verlangen die Stromversorger derzeit. Den Einnahmen von 18 Mrd. Euro für die Stromübertragung stehen Investitionen von 2 Mrd. Euro gegenüber. Die Stromversorger profitieren von hohen Übertragungsentgelten, weil ihnen diese Beträge auch nach Wechsel des Stromanbieters zufliessen. Die Kosten der Stromerzeugung betrugen 1988 5,3 Cent und sind 2004 auf 2,7 Cent gesunken.Download

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte einen Entwurf des neuen Energiewirtschaftsgesetzes für November 2003 angekündigt, der dann schließlich Ende April 2004 vorgelegt worden sei. Die zahlreichen vom Gesetz vorgesehenen Verordnungen liegen allerdings bis heute noch nicht vor. Den meisten Verbrauchern in Deutschland ist die künftige Regulierung der Strom- und Gasmärkte in Deutschland noch nicht bekannt. Das hat eine Studie der Process Consulting ergeben.

Der Bund der Energieverbraucher hat die bereits vorliegenden Entwürfe und auch die kritischen Stellungnahmen dazu umfassend auf seiner Webseite dokumentiert :

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