Termine für Kaminöfen
(7. Juli 2010) Nach der neuen Bundes-Immissionsschutzverordnung (BimSchV) müssen 15 Mio Besitzer von Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkaminen bis Ende 2012 gegenüber ihrem Schornsteinfeger den Nachweis erbringen, dass ihre Feuerstätte die Mindestanforderungen hinsichtlich Staub und Kohlenmonoxid erfüllt.

Der Nachweis über die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte könne eine Herstellerbescheinigung sein, die der Ofenbesitzer entweder direkt beim Hersteller erhalte oder in einer Datenbank unter www.ratgeber-ofen.de abrufen könne, so der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI), Frankfurt.
Für viele ältere Modelle könne eine Messung durch den Schornsteinfeger notwendig werden, da für sie keine Staubmesswerte ermittelt wurden. Die Fristen für Austausch oder Nachrüstung mit einem Staubfilter beginnen 2014.
BMUB: 1. BImSchV: Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen