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Schnelle Hilfe aus Hamburg

Das Büro für Energieunrecht des Bundes der Energieverbraucher hilft vielen Betroffenen bei einer Sperrandrohung. Thomas Schlagowski berichtet über zwei kritische Fälle aus seiner praktischen Arbeit.

(15. Dezember 2013) Ein wesentlicher Pluspunkt der Arbeit unseres Büros für Energieunrecht ist sicherlich die sehr schnelle Hilfe. Teilweise muss innerhalb von Stunden interveniert werden, um von Versorgungssperren bedrohten Menschen schnell zur Seite zu stehen.

Bei den unzähligen Sperren, die inzwischen tagtäglich von den Versorgern ausgesprochen werden, bleibt zwangsläufig die Würdigung ganz spezieller Lebenssituationen Einzelner auf der Strecke. Für uns ist es von Vorteil, einen „heißen Draht“ zu den oberen Entscheidungsebenen der jeweiligen Versorgungsunternehmen zu haben, die dann meistens zügig den Vorgang erneut prüfen und entscheiden.

So wurde in einem dramatischen Fall einer Familie gleich eine dreifache Versorgungssperre angedroht (Gas, Wasser und Strom), obwohl sie ein schwerst hirngeschädigtes Kind zu versorgen haben. Die Exekution dieser Sperren hätte für das Kind unmittelbar eine lebensbedrohende Situation bedeutet. Die Eltern waren natürlich verzweifelt, als sie sich bei uns meldeten.

Also wandten wir uns sofort persönlich an den Geschäftsführer des Versorgungsunternehmens und forderten eine umgehende Prüfung und Stellungnahme. So erfuhren wir dann aber auch, dass dem Versorger bisher tatsächlich kein offizieller Nachweis vorlag (zum Beispiel ein ärztliches Attest), dass für das Kind „zwingend medizinische, mit Strom betriebene Geräte benötigt werden“. Nun, wenn es nur daran liegen sollte, dem konnte man schnell abhelfen. Der erforderliche Nachweis wurde beigebracht. Es gab ein Happy End: Die Sperre wurde dann nicht ausgeführt. Die Beteiligten, und zwar beide Seiten, müssen sich allerdings im nachherein kritisch fragen lassen, warum die Sache erst so eskalieren musste und warum man das nicht hätte viel eher vom Tisch haben können.

2176 Herz mit Händen / Foto: Pixelio.de/miraliki

Sperrandrohung bei Sterbenskranken

In einem anderen Fall erreichte uns an einem frühen Vormittag der verzweifelte Hilferuf  einer (selbst an Krebs erkrankten) Kundin, deren Mann im Sterben liegt (auch er benötigte Beatmung). Ihr sollte noch am gleichen Tage der Strom gesperrt werden. Also haben wir zunächst versucht, die aufgeregte Kundin zu beruhigen. Unter solchen Umständen darf einfach nicht der Strom abgeschaltet werden (sog. „unverhältnismäßige Härte“ bei Schwerbehinderten). Sie wurde durch uns auch schnell „fit“ gemacht, wie sie sich verhalten soll, wenn der Absperrbeauftragte tatsächlich in Kürze bei ihr klingelt (Kopie unserer E-Mail an die Geschäftsführung des Versorgers und Schwerbehinderten-Ausweis vorlegen,  Ausweis des Beauftragten zeigen lassen und Namen notieren, wichtige Aussagen protokollieren.

Sofort schickten wir dann auch hier eine kurze Blitz-E-Mail zu Händen des Geschäftsführers des Energieversorgers, wiesen ihn auf die grundsätzliche Unzulässigkeit hin, baten um eine wohlwollende Prüfung des Vorgangs und entsprechende Intervention. Kurze Zeit später meldete sich ein Mitarbeiter bei uns, die Sperre wurde nicht exekutiert. Wir haben dann umgehend der Kundin telefonisch diese gute Nachricht übermittelt. Eine reibungslose Kommunikation mit dem Versorger ist in solchen Fällen wichtig. Nicht beantwortete Schreiben oder verschlossene Türen lösen das Problem nicht, sondern lassen es nur unnötig eskalieren. Frau H. war unglaublich erleichtert.

Diese beiden Fälle haben uns besonders berührt und motivieren uns weiter, den (oft schuldlosen) Schwachen in unserer Gesellschaft zur Seite zu stehen.

letzte Änderung: 08.12.2023