Mehr Geld für Strom aus Pflanzenöl: Bis 21,5 Ct/kWh
(23. Dezember 2004) Für Strom aus Pflanzenöl gibt es jetzt erheblich mehr Vergütung: je nach Größe und Technologie der Anlage bis zu 21,5 Cent/kWh.
Die Vergütung erfolgt nämlich nicht nach dem KWK-Gesetz (das ist für fossile Brennstoffe), sondern nach dem neuen seit 1.8.2004 in Kraft befindlichen EEG.
Für Anlagen bis 150 kW (bzw. genau genommen für die ersten 150 kW x 8760 Stunden = 1.314000 kWh des Jahres jeder EEG-Anlage) gibt es 11,5 Cent/kWh Einspeisevergütung für den Strom.
Hinzu kommen 6 Cent/kWh Zuschlag für nachwachsende Rohstoffe, ferner bei Wärmenutzung für den KWK-Stromanteil (also der Strom, dem auch tatsächlich genutzte Wärme gegenübersteht) nochmals 2 Cent/kWh und bei Einsatz bestimmter innovativer KWK-Technologien wie Stirlingmotor, Brennstoffzelle, Ort-Prozess oder Gasturbine, ein Innovationsbonus von nochmals 2 Cent.