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EEG begrüßt
(14. Juli 2004) - Am 9. Juli ließ der Bundesrat das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) passieren, das nach der Unterschrift des Bundespräsidenten und der Verkündigung im Bundesanzeiger vermutlich am 1. August in Kraft treten wird.
Bei Windstrom wird die Vergütung einmalig reduziert, die Degression verdoppelt und die 60%-Klausel für Anlagen an windarmen Standorten eingeführt, mit der nur dann Anlagen die EEG-Vergütung bekommen, wenn sie zumindest 60% des Referenzertrags erzielen können. Ab 2005 werde die Vergütung jedes Jahr um 2% gesenkt, so der Bundesverband WindEnergie (BWE).
Weil das Gesetz zudem keinen Inflationsausgleich vorsehe, sinke die Einspeisevergütung bei einer Inflation von 2% damit real um 4%. Neue Windenergieprojekte müssten also jedes Jahr 4% kostengünstiger werden. Seit 1991 seien die Windstrom-Kosten bereits um 55% gefallen, nun würden sie in den nächsten zehn Jahren nochmals um rund 35% fallen, so der BWE. Angesichts steigender Preise für konventionellen Strom sei er in zehn Jahren billiger als Strom aus Kohle und Uran.
Die NaturEnergie AG, Grenzach-Wyhlen, sieht neue Perspektiven für die erstmals per EEG geförderte "Große Wasserkraft". Damit werde der Ausbau und die Erneuerung großer Wasserkraftwerke mit mehr als 5 MW gefördert, wenn dadurch am gleichen Standort mindestens 15% Strom zusätzlich produziert werden können und gleichzeitig der ökologische Zustand des Flusses verbessert wird.
Die "Große Wasserkraft" stelle rund 50% des Stroms aus erneuerbaren Energien in Deutschland. Durch ihre Modernisierung würden Erzeugungspotenziale für mehr als 1 Mrd. kWh Strom pro Jahr erschlossen.


