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Regierungsamtlich: Der Erfolg des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Die Bundesregierung hat einen ersten Erfahrungsbericht zum EEG vorgelegt. Er belegt die Erfolge des Gesetzes. Hier die wichtigsten Ergebnisse.
(09. September 2006) Der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien am Nettostromverbrauch ist im Jahr 2001 auf 7,5 Prozent gewachsen, er betrug im Jahr 1998 erst 5,2 Prozent. Die Vergütung für diesen Strom betrug insgesamt 1,5 Mrd. Euro, davon 950 Mio. Euro für Windenergie und 30,4 Mio. Euro für Photovoltaik.
Wenn man diese Kosten auf den insgesamt verbrauchten Strom umlegt, ergibt sich eine durchschnittliche Mehrbelastung der Strompreise durch das EEG von 0,3 Ct/kWh. Nun sparen ja die Stromversorger die Bezugskosten für den eingespeisten Strom. Damit verbleibt je nach Marktpreis von konventionell erzeugtem Strom eine Mehrbelastung von 0,18 bis 0,26 Ct/kWh lt. EEG-Bericht. Etliche Stromversorger hatten 2000 deutlich höhere Aufschläge verlangt (z.B. E.on, Stadtwerke Kiel und EAM 0,73 Pf/kWh) und sollten diese Beträge den Kunden zurückerstatten.
Photovoltaik-Kosten halbiert
Der Bericht stellt eine Halbierung der Kosten einer PV-Anlage seit Beginn der neunziger Jahre fest. Die Stromkosten von PV-Anlagen lagen im Jahr 2000 auch bei Finanzierung über das 100.000-Dächer-Programm noch über den Vergütungssätzen des EEG. Im Jahr 2001 lagen sie bei Anlagen über 10 kW Leistung erstmals darunter.
Wind: Nur gute Standorte rentabel
Hinsichtlich der Windenergie zeichnen die beiden mit Gutachten betrauten Institute ISET und DEWI ein unterschiedliches Bild. Das DEWI rechnet mit höheren Betriebskosten und zeigt daher nur an guten bis sehr guten Windstandorten und bei langer Abschreibungsdauer eine Vergütung, die über den Stromgestehungskosten liegt. Das ISET zeigt für gute Standorte Erträge, die um 0,1 Ct/kWh über den Kosten liegen. Je nach Standort muss pro kWh jährlichem Stromertrag zwischen 0,5 und 0,6 Euro in eine Windkraftanlage investiert werden. Die Investitionskosten liegen bei ca. 1.110 Euro je kW Leistung. Auch bei Biomasse verweist der Bericht darauf, dass bei Festbrennstoffen in der Regel nur für Altholzanlagen ein wirtschaftlicher Betrieb darstellbar ist. Biogasanlagen kommen erst ab etwa 200 kW mit den Kosten in den Bereich der EEG-Vergütung.
Keine Überförderung
Insgesamt zeigt sich, dass das EEG nicht zu einer Überförderung beiträgt. Von den am Markt aktiven Anbietern von Produkten und Dienstleistungen ist im Bericht nicht die Rede. Dagegen nimmt die Kostenentwicklung einen relativ breiten Raum ein. Der Bericht macht keine Vorschläge zur Modifizierung des EEG, sondern überlässt dieses Feld der kommenden Legislaturperiode und den dann regierenden Parteien.



