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EEG-Novelle: Jede Menge Ausnahmeregelungen
(08. September 2011) Am 1. Januar 2012 wird das geänderte EEG in Kraft treten. Es zielt darauf, bis 2020 35 Prozent der Stromverbrauchs aus Erneuerbaren zu decken. Das neue EEG führt eine Reihe komplexer Neuregelungen ein. Die gute alte Einspeisevergütung, über 20 Jahre garantiert, bleibt aber bestehen.
Das EEG 2012 wird in groben Zügen folgende Änderungen bringen:
- Am 1. Januar 2012 wird die PV-Vergütung um mindestens neun Prozent gesenkt. Wenn zwischen Oktober 2010 und 30. September 2011 mehr als 3.500 Megawatt PV-Leistung zugebaut werden, sinkt die Vergütung sogar noch stärker.
- Die Eigenverbrauchsregelung für PV-Strom bleibt unverändert.
- PV-Anlagen auf Freiflächen werden nur auf bereits versiegelten Flächen und auf Konversionsflächen oder mit einem Abstand von höchstens 110 Metern zu Schienen gefördert.
- Man kann seinen PV-Strom künftig selbst verkaufen und bekommt dann vom Netzbetreiber eine Marktprämie: Sie errechnet sich aus der Differenz zwischen der normalen EEG-Vergütung und dem durchschnittlichen Börsenpreis. Zusätzlich erhält man eine Managementprämie. Wer also seinen Strom über dem Börsenpreis an den Nachbarn verkaufen kann, der macht einen zusätzlichen Gewinn.
- Strom aus Biogas erhält eine Flexibilitätsprämie.
- Alle neuen PV-Anlagen müssen bestimmte technische Vorgaben einhalten, um ihre Einspeiseleistung bei einem überlasteten Netz zu reduzieren. Auch Altanlagen über 30 Kilowatt müssen mit einer gewissen Übergangsfrist nachgerüstet werden.
- Der Strom aus Pflanzenöl-BHWK wird ab 2012 nicht mehr vom EEG gefördert.
- Repowering von Windkraftanlagen ist nur zulässig für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2002 in Betrieb gingen.
- Für Offshore-Anlagen sinkt die Vergütung erst ab 2018.
- Für Strom aus Biomasse gibt es eine Grundvergütung. Sie wurde auf maximal 14,3 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Vorraussetzung dafür ist, dass mindestens 60 Prozent der Wärme verwendet werden. Je nach Einsatzstoff winkt eine Zusatzvergütung. Für die Aufbereitung von Biogas gilt ein Bonus von drei Cent je Kilowattstunde.
- Auch Strom aus Speicherkraftwerken erhält EEG-Förderung, wenn bestehende Speicherkraftwerke erweitert werden.
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