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Verbraucher zusätzlich belastet

(12. Januar 2007) - Der Bundestag winkte die Entlastungen stromintensiver Unternehmen bzw. die entsprechende Änderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) durch. Für rund 330 Unternehmen mit hohem Stromverbrauch wird Strom billiger, weil für sie der EEG-Aufschlag auf den Strompreis auf 0,05 Cent je kWh begrenzt wird. Für die Einnahmeausfälle daraus müssen alle anderen Stromverbraucher aufkommen: Bei ihnen steigt der Strompreis deswegen um 0,02 bis 0,03 Cent pro kWh.

Der Bund der Energieverbraucher hat diese einseitige Entscheidung kritisiert: Die Strompreise der privaten Verbraucher werden staatlich erhöht, ohne dass dies den erneuerbaren Energien zugute kommt. Dies ist in höchstem Grade ungerecht. Wenn der Staat die Strompreise der Industrie subventionieren will, dann muss er dies aus dem Staatshaushalt bezahlen und darf nicht einseitig die Haushaltskunden zur Kasse bitten.

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