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Betreiber müssen zahlen
(13. September
2007) - Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der
Netzbesitzer die Ausbaukosten für den Anschluss von Windkraft-
und Biomasseanlagen zahlen muss. Bisher haben die Netzbetreiber
stets von Anlagenbetreibern Baukostenzuschüsse verlangt, um
die vorgelagerten Netze auszubauen. Derartige Klauseln sind aber
nicht mit dem Erneuerbare Energien Gesetz vereinbar, entschied der
Bundesgerichtshof. Da fast jeder Anlagenbetreiber Netzausbaukosten
bezahlen musste, können Betroffene nun dieses Geld
zurückverlangen. Für die Netzbetreiber bedeutet das
Rückzahlungen in Millionenhöhe (Urteil vom 27. Juni 2007,
Az. VIII ZR 149/06).


