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Photovoltaik: Gut versichert
(23. Dezember 2007) - Wer viel Geld in eine PV-Anlage investiert, ist meist auf die Erträge durch die Einspeisung des Solarstroms angewiesen. Denn die meisten Betreiber haben ihre Anlage durch ein Darlehen finanziert. Wenn ein Wechselrichter versagt oder die Leistung der Module sinkt, dann haftet der Hersteller gemäß den im Kaufvertrag vereinbarten Garantie- und Gewährleistungsbedingungen. Die gesetzliche Mindesthaftung endet aber schon nach zwei Jahren. Viele Hersteller bieten verlängerte Garantiezeiten an.
Die Firma Suntechnics bietet zum Beispiel für ihre Anlagen eine Komplettgarantie, die zehn Jahre gilt. Darüber hinaus bieten manche Anbieter eine Ertragsgarantie: Erreicht die Anlage nicht mindestens 90 Prozent der für die Re- gion garantierten Stromerträge, dann erstattet der Hersteller die Differenz.
Zusätzliche Sicherheit bietet eine PV-Versicherung. Sie deckt Schäden durch Sturm, Blitzschlag oder Moduldiebstahl. Über die Lebensdauer der Anlage macht die Versicherung im Schnitt nur 0,2 Prozent der Investitionskosten einer Anlage aus.
Oft fällt die PV-Anlage unter die Wohngebäudeversicherung, da sie ein Bestandteil des Gebäudes ist. Sie ist damit gegen Schäden durch Sturm, Blitz und Überspannung versichert und die Versicherung zahlt Reparatur bzw. Neubeschaffung.
Eine spezielle Solarversicherung umfasst alle Anlagenbestandteile, also auch den Wechselrichter. Die Prämien für einen solchen Rundum-Schutz liegen zum Beispiel für eine drei Kilowatt-Anlage zwischen 30 und 200 Euro jährlich. Die Zeitschrift Sonne, Wind und Wärme hat im Heft 9/2007 unterschiedliche Anbieter verglichen und zusammengestellt. Ergebnis: Die meisten Versicherungen regeln Ertragsausfälle unterschiedlich je nachdem, ob Sommer oder Winter ist. Üblich ist eine Erstattung von einem Euro je Tag und Kilowatt Leistung zwischen Oktober und März und zwei Euro während des übrigen Jahres.



